Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 105
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BschG) aufgeworfenen Fragen 
 
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Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung wurden an der Landtagssitzung vom 10. Juni 2016 verschiedene Fragen zur Neuausrichtung der Schutzraumpolitik der Regierung und zum Umgang mit den bestehenden Schutzraumbauten, insbesondere in Bezug auf einen möglichen KKW-Unfall, sowie damit zusammenhängend zur künftigen Strategie des Zivilschutzes aufgeworfen. Ebenso wurde bezüglich der Reorganisation der Führungsstrukturen um ergänzende Ausführungen zu den beiden geplanten Führungsorganen der Gemeinden gebeten. Im Zuge der Diskussion wurde zudem ganz grundsätzlich die Bedeutung von Sicherheit und damit einhergehend die finanziellen Mittel für den Bevölkerungsschutz und deren Verwendung thematisiert. Schliesslich gab es anlässlich der ersten Lesung Verständnisfragen zu einzelnen Gesetzesbestimmungen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Bevölkerungsschutz
Gemeinden
Landesführungsstab
Landespolizei
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Vaduz, 23. August 2016
LNR 2016-1116
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BSchG) (BuA Nr. 59/2016) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 10. Juni 2016 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 59/2016 betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 25 Stimmen unbestritten. In der Eintretensdebatte wurden seitens der Abgeordneten verschiedene Fragen zur Neuausrichtung der Schutzraumpolitik der Regierung und zum Umgang mit den bestehenden Schutzraumbauten, insbesondere in Bezug auf einen möglichen KKW-Unfall, sowie damit zusammenhängend zur künftigen Strategie des Zivilschutzes aufgeworfen. Ebenso wurde bezüglich der Reorganisation der Führungsstrukturen um ergänzende Ausführungen zu den beiden geplanten Führungsorganen der Gemeinden gebeten. Im Zuge der Diskussion wurde zudem ganz grundsätzlich die Bedeutung von Sicherheit und da-
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mit einhergehend die finanziellen Mittel für den Bevölkerungsschutz und deren Verwendung thematisiert. Schliesslich gab es anlässlich der ersten Lesung Verständnisfragen zu einzelnen Gesetzesbestimmungen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
Stichwörter
Bevöl­ke­rungs­schutz, Neuausrichtung
Bevöl­ke­rungs­schutz­ge­setz (BSchG), Abänderung
BSchG (Bevöl­ke­rungs­schutz­ge­setz), Abänderung
Schutz­raum­bauten, Abän­de­rung des Bevölkerungsschutzgesetzes
Sicher­heits­ver­bund Liech­tens­tein, Neu­or­ga­ni­sa­tion der Führungsstrukturen