Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 135
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Infor­ma­tion und Kommunikation
4.Fach­liche Ausführungen
5.Lösungs­vor­schlag der Regierung
6.Finan­zi­elle, per­so­nelle und orga­ni­sa­to­ri­sche Konsequenzen
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
8.Ver­nehm­las­sung
9.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Arti­keln unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
9.2Abän­de­rung des Besoldungsgesetzes
9.3Abän­de­rung des Richterdienstgesetzes
9.4Abän­de­rung des Lehrerdienstgesetzes
9.5Abän­de­rung des Gesetzes über die Uni­ver­sität Liech­tens­tein sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
9.6Abän­de­rung des Geschäfts­ver­kehrs­ge­setzes, des Daten­schutz­ge­setzes und des Finanzkontrollgesetzes
9.7Abän­de­rung des Gesetzes über die betrieb­liche Vor­sorge (BPVG)
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die betrieb­liche Per­so­nal­vor­sorge des Staates (SBPVG)
2.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Besoldungsgesetzes
3.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Richterdienstgesetzes
4.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Lehrerdienstgesetzes
5.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Gesetzes über die Uni­ver­sität Liechtenstein
6.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
7.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Geschäftsverkehrsgesetzes
8.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Datenschutzgesetzes
9.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Finanzkontrollgesetzes
10.Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Gesetzes über die betrieb­liche Personalvorsorge
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal
 
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Die Regierung strebt mit dieser Vorlage die nachhaltige Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung an. Nachdem die Situation der Pensionsversicherung in den letzten Jahren und Jahrzehnten stets kritisch war, hat sich diese mit dem Börsencrash 2008 nochmals massiv verschlimmert. Zudem haben verschiedene Berichte von Experten, welche vom heutigen Stiftungsrat der Pensionsversicherung in Auftrag gegeben wurden, gezeigt, dass bei einer Anpassung des technischen Zinssatzes sowie bei der Anpassung der Bilanzierung der Deckungskapitalien an die geltenden Standards die Deckungslücke nochmals massiv vergrössert wurde bzw. wird.
Realistische Beurteilung der finanziellen Lage
Eine realistische Beurteilung der Situation (mit den versicherungstechnischen Grundlagen BVG 2010; technischer Zinssatz 2.5%; volle individuelle Freizügigkeit) hat gezeigt, dass die Deckungslücke per 1.1.2012 bei CHF 331 Mio. liegt. Diese Deckungslücke trifft aufgrund der Situation, dass die Pensionsversicherung auch für Anschlüsse (öffentliche Unternehmen, Gemeinden, etc.) offen ist, das Land zu rund 70 %, die restlichen 30 % sind angeschlossenen Institutionen und Unternehmen zuzurechnen. In den 70 % ist dabei nicht ausschliesslich die Finanzierung der Deckungslücke der Staatsangestellten enthalten, sondern auch die Finanzierung der Deckungslücken von Anschlüssen, deren Bestehen mehrheitlich von Staatsbeiträgen abhängt und bei denen somit die Ausfinanzierung indirekt über erhöhte Staatsbeiträge finanziert werden müsste. Um diesen Umweg zu ersparen, wird deshalb vorgeschlagen, die Deckungslücken dieser Anschlüsse direkt durch das Land auszugleichen. Somit verbleibt beim Land ein Anteil von ca. CHF 237 Mio. an der gesamten Deckungslücke, welcher ausfinanziert werden muss.
Sanierung der Deckungslücke durch die Arbeitgeber
Mit dieser Vorlage ist vorgesehen, dass in einem ausgewogenen Projekt alle Beteiligten beitragen. So stehen die Arbeitgeber wie erwähnt für die Ausfinanzierung der Deckungslücke ein, das heisst, sie sanieren die Pensionsversicherung durch das Einbringen finanzieller Mittel. Dies erfolgt über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren.
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Grosser Beitrag der Versicherten durch Leistungsreduktion
Die Aktiv-Versicherten beteiligen sich an der Sicherung der Pensionsversicherung. Sicherung bedeutet, dass dafür gesorgt werden soll, dass die Pensionsversicherung nicht wieder sofort in eine Unterdeckung gerät, sondern durch mehrere Massnahmen fit für die Zukunft gemacht wird. Die wichtigste Komponente ist hierbei sicherlich die Kürzung der Rentenleistungen um 10 % gegenüber dem heutigen Niveau (50.4% des versicherten Lohnes) auf eine Höhe von ca. 45 % des versicherten Lohnes. Damit verzichten die heutigen Versicherten auf Pensionsleistungen im Umfang von CHF 200 Mio. Gleichzeitig mit dieser Massnahme wird zudem ein Wechsel vom Leistungsprimat in das Beitragsprimat vorgeschlagen. Durch diese Massnahme wird die Altersvorsorge transparenter und für jeden Versicherten einfach nachvollziehbar. Zudem wird die Altersvorsorge stärker individualisiert, da die Beiträge der Versicherten auf ihre persönlichen Sparkonten gebucht werden. Dadurch sind der aktuelle Stand sowie die zu erwartende Rente einfach berechenbar. Zudem werden auch die heute vorhandenen offenen und verdeckten Solidaritäten, die ihren Teil zur heutigen Situation der Pensionsversicherung beigetragen haben, beseitigt. Und zu guter Letzt wird die bisherige Zinsgarantie in Höhe des technischen Zinssatzes abgeschafft und durch eine reale Marktverzinsung ersetzt. Für diese Vorlage wird dabei von einem langfristigen technischen Zinssatz von 2.5% ausgegangen.
Schaffung einer Wertschwankungsreserve für die Rentenbezüger
Die Rentner werden auch an der Sicherung der Pensionsversicherung beteiligt, da zum einen geregelt wird, dass eine Teuerung nur noch gesprochen wird, wenn auch die entsprechenden finanziellen Mittel in der Vorsorgeeinrichtung vorhanden sind. Zum anderen werden während 10 Jahren auf den laufenden Renten Sicherungsbeiträge einbehalten, die dem Aufbau der Wertschwankungsreserve dienen. Dieser Beitrag der Rentner ist für das Gelingen der Sicherung der Pensionsversicherung sowie für die Ausgewogenheit der Vorlage äusserst wichtig. Damit dies sozialverträglich erfolgt, wurde ein Stufentarif mit einem Grundfreibetrag gewählt. Der bisher geäufnete Teuerungsfonds wird zudem als Sanierungsbeitrag verwendet.
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Ausgewogene Übergangslösung finanziert durch Solidaritätsbeitrag der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Um die Folgen der Kürzung der Renten, welche bei einzelnen aktiven Versicherten bis zu 25 % und mehr ausmachen könnten, zu mildern, schlägt die Regierung Ausgleichsmassnahmen vor. Damit wird erreicht, dass kein Versicherter unter den getroffenen Annahmen eine grössere Kürzung als die angestrebten 10 % (Basis 31.12.2013) erleidet, es sei denn, er weist erst eine sehr kurze Beitragsdauer auf. Die Kosten der Übergangslösung belaufen sich auf rund CHF 51 Mio. (Basis Versichertenbestand per 1.1.2012) und werden über einen 2%igen Solidaritätsbeitrag der Arbeitnehmer und Arbeitgeber über einen Zeitraum von 10 Jahren finanziert.
Privatrechtliche Struktur der Pensionsversicherung
Neben diesen Massnahmen für die Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung werden auch strukturelle Anpassungen vorgeschlagen. Die Regierung hat deshalb in dieser Vorlage das bis heute geltende Spezialgesetz für die Pensionsversicherung für das Staatspersonal aufgehoben und unterstellt die Pensionsversicherung grundsätzlich dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge. Damit wird die Pensionsversicherung des Staatspersonals und der Anschlüsse den anderen Pensionskassen gleichgestellt, vor allem auch in Bezug auf die Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Für spezielle Regelungen, die sich teilweise aus der Finanzhoheit des Landtages ergeben, wird allerdings die Schaffung eines Rahmengesetzes vorgeschlagen.
Hohe finanzielle Herausforderung für das Land und die angeschlossenen Institutionen
Die Gesamtkosten für das Land aus dieser Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung betragen auf Basis des Versichertenbestandes per 1.1.2012 CHF 237 Mio. Die Regierung ist sich bewusst, dass diese Vorlage insbesondere in den heutigen Zeiten des angespannten Staatshaushaltes schmerzt. Sie ist aber davon überzeugt, dass diese Vorlage notwendig ist, da sich die Probleme der Pensionsversicherung nicht von alleine lösen werden und deshalb nicht ausgesessen werden können. Im Gegenteil: mit jedem Jahr erhöht sich die Deckungslücke und damit die Belastung der Arbeitnehmer, Pensionsbezüger und Arbeitgeber für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung. Die Situation der Pensionsversicherung muss
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ein für alle Mal bereinigt und das System der betrieblichen Vorsorge für die Staatsangestellten sowie die Angestellten der angeschlossenen Betriebe angepasst werden. Aufgrund der abgestimmten Massnahmen muss dieses Paket unbedingt auch als solches behandelt werden und kann, mit wenigen Ausnahmen, nicht in Einzelteilen angepasst werden. Die Regierung ist davon überzeugt, mit diesem für alle Beteiligten schmerzhaften Vorschlag das seit Jahren vorherrschende Thema der Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung der Staatsangestellten und der Anschlüsse zu lösen.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Stellen
Pensionsversicherung für das Staatspersonal
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Vaduz, 20. November 2012
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Errichtung einer Vorsorgeeinrichtung für die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung für die Staatsangestellten sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal an den Landtag zu unterbreiten.
1.1.1Zweckbeschreibung gemäss Gesetz
Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) ist eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Vaduz und die Trägerin der betrieblichen Vorsorge im Sinne des Art. 13 des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG). Die Pensionsversicherung hat den Zweck, die Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters zu schützen und erfüllt dabei für das Staatspersonal und die Versicherten der angeschlossenen Institutionen denselben Zweck wie die obligatorische betriebliche Personalvor-
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sorge bei den übrigen im Fürstentum Liechtenstein beschäftigten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern. Bezüglich der Leistungsansprüche der Versicherten sieht die Pensionsversicherung in jedem Leistungsfall mindestens gleich hohe Leistungen vor wie die obligatorische betriebliche Personalvorsorge. Sie ist dem schweizerischen Sicherheitsfonds seit dem 1. Januar 2007 angeschlossen.
Stichwörter
Deckungs­lücke der staatl. Pen­si­ons­ver­si­che­rung, (Abän­de­rung des G über die betrieb­liche Vor­sorge des Staates )
G über die betrieb­liche Vor­sorge des Staates, Abän­de­rung (Deckungs­lücke der Pensionsversicherung)
Pen­si­ons­ver­si­che­rung, staatl. (Abän­de­rung des G über die betrieb­liche Vor­sorge des Staates infolge Deckungslücke )