Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 34
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über den " Ver­kehrs­be­trieb LIECH­TENS­TEIN­mobil " (VMLG)
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Personenbeförderungsgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Landes-Mobi­li­täts­ma­na­ge­ment-Gesetzes
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den "Verkehrsbetrieb LiechtensteinMOBIL" sowie die Abänderung weiterer Gesetze
 
Mit dem Mobilitätskonzept "Mobiles Liechtenstein 2015" vom 30. September 2008 hat die Regierung neben einer Gesamtverkehrspolitik und einer Mobilitätsstrategie insbesondere auch strategische Vorgaben zur Organisation im Bereich der Verkehrsdienste formuliert. Dabei soll die Liechtenstein Bus Anstalt (LBA) in einen Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil überführt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass neben der Planung, Organisation und Vermarktung des Linienbusnetzes verstärkt weitere Verkehrsdienste im Sinne eines Gesamtangebots an öffentlicher Mobilität angeboten werden sollen. Insbesondere umfasst dies das S-Bahn-Angebot und Kooperationen im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr. Darüber hinaus sind weitere Verkehrsdienste im Bereich des Fahrradverleihs und Car-Sharing denkbar.
Nachdem in einem ersten Schritt per 1. Januar 2010 die Organisation und Finanzierung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs mit Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Anstalt "Liechtenstein Bus Anstalt" (LBAG) neu gestaltet wurden, soll nun die Ausgliederung der LBA aus der Landesverwaltung und deren Umfirmierung in den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil vollzogen werden. Mit der Verselbständigung und Anpassung der Rechtsform entspricht der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil inskünftig auch den Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Corporate Governance) und liefert einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushalts. Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll ein neues Gesetz über den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (VLMG) geschaffen werden, welches das bisherige LBAG ablöst.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstelle
Tiefbauamt
7
Vaduz, 12. April 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil" sowie die Abänderung weiterer Gesetze zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Hohe Landtag hat 1999 im Zuge der Auflösung des Post- und Fernmeldevertrags zwischen Liechtenstein und der Schweiz (Bericht und Antrag Nr. 8/1999) sowie zur Umsetzung der EWR-Richtlinien im Bereich der Personenbeförderung die Liechtenstein Bus Anstalt (LBA) geschaffen (Bericht und Antrag 76/1998). Die zunächst selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts wurde 2003 in eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt (Bericht und Antrag 4/2003). Hauptaufgabe der LBA ist die Organisation des öffentlichen Linienbusverkehrs in Liechtenstein. Die Transportleistung wurde erstmals im Jahr 2000 mittels Ausschreibung bis Ende 2011 an die "Postauto Schweiz Regionalzentrum Liechtenstein Anstalt" vergeben und in einem Betriebsdurchführungsvertrag verbindlich festgelegt. Die Postauto Schweiz AG konnte 2010 die neuerliche Aus-
8
schreibung des Linienbusses wieder für sich entscheiden und wird ab Dezember 2011 unter geänderten Rahmenbedingungen weiter den "Liechtenstein Bus" betreiben.
Der Regionalverkehr auf der Schiene zwischen Feldkirch und Buchs SG - der so genannte "Liechtenstein Takt" - wird seit dem Jahr 2000 von Vorarlberg und Liechtenstein mitfinanziert. Diese Verkehrsleistungen wurden bis 2010 direkt von der Regierung (gemeinsam mit dem Land Vorarlberg) bei den Österreichischen Bundesbahnen bestellt (siehe Bericht und Antrag 139/1999, 41/2000, 18/2003, 97/2005 und 6/2007). Seit dem Jahr 2011 erfolgt die Finanzierung dieser Verkehrsleistung über die LBA. Mit dem Ziel, den Personenverkehr auf der Schiene deutlich auszubauen, beabsichtigt die Regierung, eine S-Bahn FL.A.CH zu etablieren. Hierzu wurde zwischen dem Land Vorarlberg, dem Kanton St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein eine Absichtserklärung über das Angebotskonzept unterzeichnet und der Hohe Landtag hat mit Bericht und Antrag 127/2008 die Finanzierung der Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur genehmigt. Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen Liechtenstein, Österreich und den ÖBB konnte am 29. Januar 2009 unterzeichnet werden. Derzeit erfolgt die Planung des Vorhabens, bestehend aus einem Doppelspurabschnitt sowie der Modernisierung bzw. Neubau der Haltestellen.
Seit Ende 2008 verkehrt die Linie 70 (Klaus/Vorarlberg - Schaan) des Verkehrsverbundes Vorarlberg (VVV) aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Regierung und dem VVV (Bericht und Antrag 129/2008) als neues grenzüberschreitendes Angebot. Für diesen Vertrag ist per 1. Januar 2011 ebenfalls die LBA anstelle der Regierung Vertragspartei.
Im Rahmen des Agglomerationsprogramms Werdenberg - Liechtenstein ist eine verstärkte Verflechtung des grenzüberschreitenden Linienbusverkehrs beabsichtigt, um den Mobilitätsbedürfnissen gerade auch von Arbeitspendeln noch bes-
9
ser begegnen zu können. Dies bedingt eine neue Form der Organisation und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Im Hinblick auf die Neugestaltung der Betriebsdurchführungsverträge im Linienverkehr ("Liechtenstein Bus") und Schulbusverkehr, dem Ausbau des Angebots auf der Schiene (S-Bahn) sowie der verstärkten grenzüberschreitenden Verflechtung der Verkehrsdienste sollen die Strukturen und Verfahren zur Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Strasse und Schiene vereinfacht, sowie für kommende Herausforderungen vorbereitet werden.
Stichwörter
Gesamt­ver­kehrs­po­litik, Mobiles Liechtenstein 2015
LBA, Aus­glie­de­rung aus der Landesverwaltung
LBA, Umfirmierung
LBA, Umwand­lung in LIECHTENSTEINmobil
Mobiles Liechtenstein 2005
öffent­li­cher Ver­kehr, grenz­über­schrei­tende Kooperationen