Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 51
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.All­ge­meines
3.Beant­wor­tung des Postulates
II.Antrag der Regierung
 
Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Überprüfung der Abschaffung, bzw. Lockerung der Prüfungs-, bzw. Reviewpflicht für Klein- und Kleinstunternehmen
 
4
Am 2. Oktober 2014 reichten die Abgeordneten Elfried Hasler, Alois Beck, Gerold Büchel, Eugen Nägele, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Christine Wohlwend, Albert Frick und Christian Batliner gestützt auf Art. 44 ein Postulat zur Überprüfung der Abschaffung, bzw. Lockerung der Prüfungs-, bzw. Reviewpflicht für Klein- und Kleinstunternehmen ein. Mit diesem Postulat wurde die Regierung eingeladen, die Abschaffung, bzw. Lockerung der Verpflichtung zur sogenannten prüferischen Durchsicht (Review) gemäss PGR Art. 1058 Abs. 2 für Klein- und Kleinstunternehmen gemäss PGR Art. 1064 Abs. 1 und 1a zu prüfen.
Der allgemeine Teil der Postulatsbeantwortung enthält Ausführungen zum Rechnungslegungs- und Revisionsrecht in Liechtenstein unter Berücksichtigung des EWR-Rechts, zu spezialgesetzlichen Regelungen sowie zum Revisionsrecht in der Schweiz. Im Beantwortungsteil wird auf die Frage der Anzahl betroffener Gesellschaften und deren Revisionskosten eingegangen, zu Auswirkungen auf das PGR, die AHV und die Steuerverwaltung. Ebenfalls wird die in der Landtagsdebatte zitierte Studie der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW in einem Kapitel mit Ausführungen zum Vergleich mit der Schweiz ausführlich dargestellt.
Die Anwendung der vom EWR-Recht vorgegebenen Möglichkeit zur Befreiung von der Revisions- resp. Reviewpflicht für Unternehmen innerhalb bestimmter Schwellenwerte wäre aus Sicht der liechtensteinischen Gewerbebetriebe eine finanzielle Erleichterung. Eine solche Deregulierungsmassnahme hat jedoch tiefgreifende Auswirkungen auf das PGR, welches mehrfach auf die Revisionspflicht verweist. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass die bisherigen, kommerziell ausgerichteten Sitzgesellschaften, welche als Folge der Steuerreform mittlerweile der ordentlichen Besteuerung unterliegen, ebenfalls von dieser Pflicht befreit würden. Diese zentrale Frage müsste in einem Vernehmlassungsverfahren eingehend geprüft und diskutiert werden. Bisher hat sich die Regierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangslage bei PGR-Vorlagen in diesem Bereich stets gegen eine ersatzlose Aufhebung der im Jahre 1980 eingeführten Prüfpflicht für kleine Unternehmen ausgesprochen. Eine besondere Problematik stellt sich zur Frage der Inhaberaktien, deren Verwahrung von den Revisionsgesellschaften geprüft wird.
5
Die Steuerverwaltung sieht eine solche Aufhebung der Revisions- bzw. Reviewpflicht kritisch, da sie sich bei der Veranlagung der tätigen Unternehmen wesentlich auf die geprüften Abschlüsse abstützt. Sie befürchtet eine Qualitätseinbusse bei den Abschlüssen. Die Steuerverwaltung müsste einer veränderten Situation mit zusätzlichen personellen Ressourcen begegnen. Die AHV sieht hingegen keine direkten Auswirkungen bei einer Aufhebung der Revisions- resp. Reviewpflicht für Kleinunternehmen, da sie die Arbeitgeberkontrollen nach Art. 28 AHV-Gesetz mit eigenen Revisoren durchführt.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Justiz
Steuerverwaltung
6
7
Vaduz, 5. Mai 2015
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Postulatsbeantwortung an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Postulat vom 2. Oktober 2014
Am 2. Oktober 2014 reichten die Abgeordneten Elfried Hasler, Alois Beck, Gerold Büchel, Eugen Nägele, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Christine Wohlwend, Albert Frick und Christian Batliner gestützt auf Art. 44 der Geschäftsordnung des Landtages ein Postulat zur Überprüfung der Abschaffung, bzw. Lockerung der Prüfungs-, bzw. Reviewpflicht für Klein- und Kleinstunternehmen ein und stellten den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:
Die Regierung wird eingeladen die Abschaffung, bzw. Lockerung der Verpflichtung zur sogenannten prüferischen Durchsicht (Review) gemäss PGR Art. 1058 Abs. 2 für Klein- und Kleinstunternehmen gemäss PGR Art. 1064 Abs. 1 und 1a zu prüfen.
8
Begründung:
Seit dem Jahr 2011 werden die Jahresabschlüsse von Klein- und Kleinstunternehmen ebenfalls der Prüfungspflicht nach PGR Art. 1058 unterstellt. Obwohl es sich für Klein- und Kleinstunternehmen um ein vereinfachtes Verfahren - die sogenannte prüferische Durchsicht, bzw. Review - handelt, ist diese zusätzliche Verpflichtung gerade für sehr kleine mit zusätzlichem Aufwand und einer finanziellen Mehrbelastung verbunden. Die der Gesetzesanpassung zugrunde liegende EU-Richtlinie (2012/6/EU) lässt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen zu. Liechtensteinisches Recht geht damit in diesem Punkt weiter als es durch die EU-Richtlinie verlangt wird. Auch die Schweiz kennt unter gewissen Bedingungen einen Verzicht auf die Prüfpflicht von Kleinunternehmen. Damit ist das liechtensteinische Recht in diesem Punkt auch strenger als jenes in der Schweiz. Liechtensteinische Kleinunternehmen werden damit mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand und entsprechenden Kosten belastet.
Die Postulanten zweifeln die grundsätzliche Richtigkeit einer durchgängigen Prüfungspflicht nicht an, stehen aber der Sinnhaftigkeit einer Prüfung von Kleinstunternehmen kritisch gegenüber. Der Nutzen sowohl für die Allgemeinheit wie auch für die einzelnen Unternehmen wird in Frage gestellt.
Im Zuge der Postulatsbeantwortung soll die Regierung auch Stellung zu den Schwellenwerten gemäss PGR 1064 Abs. 1 und 1 a beziehen. Allenfalls bedürfen auch die angegebenen Schwellenwerte einer Anpassung, sollten die Prüfpflichten für kleine und kleinste Unternehmen angepasst werden.
Es stellt sich die Frage, weshalb bei der entsprechenden Anpassung im Jahr 2011 für eben diese Kleinstunternehmen nach PGR 1064 Abs. 1a nicht die Möglichkeit der Ausnahme von der Prüfungspflicht Gebrauch gemacht wurde.
Stichwörter
Klein- und Klein­st­un­ter­nehmen, Abschaf­fung bzw. Locke­rung der Prü­fungs- bzw. Reviewpflicht (Postulatsbeantwortung)
KMU, Abschaf­fung bzw. Locke­rung der Prü­fungs- bzw. Reviewpflicht (Postulatsbeantwortung)
Postu­lats­be­ant­wor­tung i.S. Abschaf­fung bzw. Locke­rung der Prü­fungs- bzw. Reviewpflicht für KMU
Prü­fungs- bzw. Reviewpflicht für KMU, Abschaf­fung bzw. Locke­rung (Postulatsbeantwortung)
Reviewpflicht für KMU, Locke­rung bzw. Abschaf­fung (Postulatsbeantwortung)