Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 51
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass der Vorlage
2.Rah­men­be­din­gungen
3.Wirt­schaft­liche Situa­tion der Landwirtschaft
4.Her­aus­for­de­rungen der künf­tigen Agrarpolitik
5.Wei­ter­ent­wick­lung und Aus­rich­tung der Agrarpolitik
6.Umset­zung
7.Finanzen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Agrarpolitischen Bericht 2016   
 
4
5
6
Mit dem vorliegenden agrarpolitischen Bericht erfüllt die Regierung den gesetzlichen Auftrag gemäss Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes und nutzt diese Gelegenheit, den Landtag mit Daten zur gegenwärtigen Situation der Landwirtschaft und Strategien zur künftigen Weiterentwicklung zu beliefern. Nach Ansicht der Regierung ist eine solche regelmässige strategische Berichterstattung erforderlich, um angemessen auf die hohe Dynamik im landwirtschaftlichen Sektor reagieren zu können.
Gemäss dem letzten Agrarbericht (2014) präsentiert sich die Landwirtschaft in Liechtenstein in einer insgesamt guten Situation. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst in der Landwirtschaft in Liechtenstein ist in den letzten Jahren angestiegen, liegt aber noch 4 % unter dem Vergleichslohn der übrigen Wirtschaft in der Schweiz. Es bestehen jedoch grosse Unterschiede zwischen den Betrieben. Rund ein Viertel der Betriebe befindet sich in einer wirtschaftlich sehr guten Lage, jeder achte Betrieb hingegen weist Verluste aus. Im Berggebiet ist die wirtschaftliche Lage sehr angespannt und im Vergleich zum Talgebiet wesentlich schlechter; der Arbeitsverdienst liegt dort um rund ein Drittel tiefer.
Die insgesamt gute wirtschaftliche Situation ist das Ergebnis mehrerer Faktoren. Die Liechtensteiner Betriebe konnten in der Vergangenheit wachsen und die durchschnittliche Milchmenge pro Betrieb mit Milchablieferung ausbauen. Die mittlere Betriebsgrösse ist in Liechtenstein heute grösser als in der Schweiz oder in Österreich. Weitere Stärken sind der hohe Bioanteil, sowie eine moderne Infrastruktur und leistungsfähige Mechanisierung. Jedoch wird die Landwirtschaft auch durch mehrere Faktoren in ihrer weiteren Entwicklung eingeschränkt, vor allem durch die kleinräumige Parzellierung, den hohen Pachtanteil und die damit verbundene Abhängigkeit von den Grundeigentümern, eine hohe Verschuldung und die begrenzten Bodenressourcen. Zudem hemmt die aktuelle Förderpolitik den natürlichen Strukturwandel teilweise.
Die Landwirtschaft bewegt sich heute in einem dynamischen Umfeld, das stark im Wandel begriffen ist und sich seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes 2009 bereits entscheidend verändert hat. Einerseits haben die zunehmende Liberalisierung der Märkte sowie der Agrarfreihandel mit der EU und weiteren Staaten zu einem starken Wettbewerb und Preisdruck geführt. Ausserdem hat die Bedrohung der Produktionsgrundlagen durch Klimawandel und
7
Kulturlandverlust zugenommen. Andererseits sind auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Landwirtschaft gestiegen. Bei der Produktion wird heute vermehrt Wert auf Nachhaltigkeit und tiergerechte Haltungsformen gelegt; auch die Pflege der Kulturlandschaft liegt in der Verantwortung der Landwirtschaft. Sowohl die Landwirtschaft wie auch der Staat stehen vor der Herausforderung, mit diesen Veränderungen in einer Weise umzugehen, die der Landwirtschaft Zukunftsperspektiven bietet. Dem Staat stehen dafür nur begrenzte Mittel zur Verfügung.
Die Regierung kommt zum Schluss, dass professionell und wirtschaftlich geführte Betriebe mit einer marktorientierten Ausrichtung die beste Voraussetzung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft sind. Sie sind daher das erklärte Ziel der Agrarpolitik. Die Regierung legt einen Schwerpunkt ihrer Agrarpolitik auf die Stärkung von Eigenverantwortung und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Weitere Schwerpunkte sind die marktgerechte Entschädigung von Leistungen im öffentlichen Interesse und die Steuerung der Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und tiergerechten Landwirtschaft mittels gezielter Anreize. Nach Auffassung der Regierung darf der Staat keine Marktverantwortung übernehmen, sondern soll den Betrieben einen grösstmöglichen Handlungsspielraum schaffen. Die Aufgaben des Staates konzentrieren sich somit im Wesentlichen auf die übergeordnete Steuerung und das Festsetzen von Leitplanken. Er schafft günstige rechtliche Rahmenbedingungen und sorgt für den ungehinderten Marktzugang im gemeinsamen Wirtschaftsraum. Finanzielle Verantwortung übernimmt der Staat hauptsächlich beim Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen, bei der Entschädigung von öffentlichen Leistungen und bei der sozialen Abfederung des Strukturwandels.
Höchste Priorität haben für die Regierung Massnahmen in den Themenbereichen Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit, welche die Wettbewerbs- und Konkurrenzstärke der Betriebe verbessern, sowie Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Produktionsgrundlagen und zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Alpwirtschaft. Auch in den Themenbereichen Berglandwirtschaft, Ökologie, Nachhaltigkeit/Ethik und Paralandwirtschaft sieht die Regierung verschiedene Massnahmen vor. Es ist geplant, diese Massnahmen in drei Etappen bis Ende 2018 umzusetzen.
In den Vorjahren betrug der staatliche Aufwand für die Landwirtschaft jeweils rund CHF 14 Mio. bei leicht rückläufiger Tendenz, wovon zwei Drittel auf die
8
Einkommensverbesserung und Anreize für nachhaltige und tierfreundliche Betriebsführung entfielen. Die Entschädigungen für Pflegeleistungen inkl. der Alpen machten den Grossteil des übrigen Drittels aus; der Rest floss in die Förderung der Rahmenbedingungen, wie Infrastrukturen, Markt und Produktionsgrundlagen. In der Finanzplanung für die kommenden Jahre sind bezüglich der absoluten Höhe der staatlichen Mittel keine Veränderungen geplant. Die oben erwähnten Massnahmen werden jedoch Umverteilungen zur Folge haben. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Einkommensbeiträge wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit sind und deshalb auf dem derzeitigen Niveau weitergeführt werden sollen. Sowohl die Pflegeaufträge als auch die Anreize müssen sich nach den gesellschaftlichen Ansprüchen und den verfügbaren Finanzen richten. Frei werdende Mittel sollen insbesondere in die Verbesserung der Rahmenbedingungen fliessen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Stellen
Amt für Umwelt
9
Vaduz, 26. April 2016
LNR 2015-1513
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den agrarpolitischen Bericht 2016 an den Landtag zu unterbreiten.
1.Anlass der Vorlage
Gemäss Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG), LGBl. 2009 Nr. 14, unterbreitet die Regierung dem Landtag mindestens alle vier Jahre einen agrarpolitischen Bericht. Sie beschreibt darin insbesondere:
a) die Weiterentwicklung und Ausrichtung der Agrarpolitik;
b) die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe;
c) die Ausgabenentwicklung der Vorjahre;
d) die Finanzentwicklung der Folgejahre.
Der Landtag genehmigt auf der Grundlage des agrarpolitischen Berichts die Weiterentwicklung und Ausrichtung der Agrarpolitik und beschliesst über die von der Regierung gestellten Anträge. In Ziff. 2.3 des Berichts und Antrages Nr. 98/2013 zur Abänderung des LWG hat die Regierung die Gestaltung des Agrarberichtes beschrieben.
10
Der agrarpolitische Bericht bietet dem Landtag die Möglichkeit, sich in regelmässigen Abständen mit der Weiterentwicklung und Ausrichtung der Agrarpolitik zu befassen und dabei die strategische Weichenstellung vorzunehmen. Um die vom Hohen Landtag gewünschte agrarpolitische Diskussion im Gesamtzusammenhang zu ermöglichen, werden neben den in Art. 7 LWG vorgegebenen Inhalten insbesondere auch die Rahmenbedingungen und die Herausforderungen für die liechtensteinische Landwirtschaft ausführlich beschrieben.
Stichwörter
Agrar­po­li­ti­scher Bericht 2016
Land­wirt­schaft, Agrar­po­li­ti­scher Bericht 2016