Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 77
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.All­ge­meines
3.Beant­wor­tung des Postulates
4.Fazit
II.Antrag der Regierung
 
Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private 
 
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Die Regierung wurde eingeladen, "Subventionen und Transferleistungen an Private" in einer Übersicht darzustellen. Dies mit der Vorgabe, dass insbesondere die Höhe, die Bemessungsgrundlagen, eine allfällige Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen sowie der Empfängerkreis, die gesamten Kosten für den Staat und das Missbrauchspotential der jeweiligen Leistung sowie Ungereimtheiten im System der Subventionen und Transferleistungen aufgezeigt und Vorschläge zu deren Behebung und zur Verbesserung der Wirksamkeit aufgeführt werden. Entsprechend der Vorgabe wurden die Leistungen unterteilt nach Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Verheirateten mit und ohne Kindern sowie Rentnern.
Die Transferleistungen in Liechtenstein zeigen das typische Bild eines über die Jahre teilweise recht unkoordiniert gewachsenen Zustands. Leistungen, welche eine Unterstützung der wirtschaftlich Schwächeren bezwecken stehen Leistungen gegenüber, welche gewisse Verhaltensweisen fördern sollen. Die Bemessungsgrundlagen derjenigen Leistungen, welche von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger abhängen, sind uneinheitlich. Für Empfänger mehrerer Leistungen muss die Anspruchsberechtigung separat von mehreren staatlichen Stellen und - wie erwähnt - nach verschiedenen Kriterien geprüft werden.
Die Regierung kommt zum Schluss, dass eine umfassende Reform des Systems von Transferleistungen nötig ist, ist sich allerdings der Tatsache bewusst, dass dies eine sehr umfangreiche Aufgabe ist.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Gesellschaft (federführend)
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Gesundheit
Amt für Soziale Dienste
Schulamt
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Amt für Justiz
Ausländer- und Passamt
Amt für Volkswirtschaft
 
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Vaduz, 7. Juli 2015
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Postulatsbeantwortung an den Landtag zu unterbreiten.
1.Anlass
Das "Postulat zur Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private" der Postulaten Christian Batliner, Manfred Batliner, Alois Beck, Gerold Büchel, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Kaiser, Eugen Nägele und Christine Wohlwend wurde am 30. September 2013 eingereicht. Es lautet wie folgt:
Gestützt auf Artikel 44 der Geschäftsordnung des Landtags vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten folgendes Postulat ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:
Die Regierung wird eingeladen Subventionen und Transferleistungen an Private in einer Übersicht darzustellen. Es sollen insbesondere die Höhe, die Bemessungsgrundlagen, gegebenenfalls die Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen sowie der Empfängerkreis, die gesamten Kosten für den Staat und das Missbrauchspotential der jeweiligen Leistung aufgeführt werden.
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In einer Gesamtsicht sollen die Transferleistungen abhängig von der Einkommens- und Lebenssituation transparent gemacht werden, insbesondere unterteilt nach Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Verheirateten mit und ohne Kindern sowie Rentnern. Zudem sollen Ungereimtheiten im System der Subventionen und Transferleistungen aufgezeigt und Vorschläge zu deren Behebung und zur Verbesserung der Wirksamkeit von Subventionen und Transferleistungen gemacht werden.
Begründung:
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Sozialleistungen in Liechtenstein stark ausgebaut. Sie reichen von wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe über AHV-Ergänzungsleistungen zu Betreuungs- und Pflegegeldern sowie Subventionen für Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Teilweise verlief der Ausbau unkoordiniert und die einzelnen Leistungen sind nicht aufeinander abgestimmt. Zudem sind die Bemessungsgrundlagen für verschiedene Leistungen stark unterschiedlich. Während in einigen Bereichen wie dem Betreuungs- und Pflegegeld die wirtschaftliche Situation der Empfänger keine Rolle spielt, wird in anderen Bereichen wie den Mietbeihilfen oder der Vergünstigung der Krankenkassenprämien auf Erwerb bzw. Vermögen abgestellt. Dies stösst bei der Bevölkerung auf wenig Verständnis.
Basierend auf einer Übersicht der Leistungen an die Haushalte sollen die einzelnen staatlichen Leistungen auf deren Treffsicherheit und Sinnhaftigkeit unter den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten geprüft werden. Daraus sollen dem Landtag Vorschläge für Anpassungen unterbreitet und zur Diskussion vorgelegt werden. Insellösungen lehnen die Unterzeichnenden ab, da nur eine möglichst vollständige Erfassung der gesamten Zahlungsströme von und zu den Haushalten zum Ziel führt und am Ende in eine ausgewogene Lösung
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münden wird. Somit sind auch die Leistungen der Gemeinden sowie die gesetzlichen Leistungen der Wirtschaft einzubeziehen.
Ein weiteres Ziel dieses Vorstosses ist es, das Missbrauchspotenzial von Unterstützungsleistungen zu verringern. Insbesondere beim Vergleich von Ehepaaren mit Konkubinatspaaren können sich Ungereimtheiten ergeben, wenn bei einkommensabhängigen Leistungen im Fall einer Ehe beide Einkommen addiert werden, während bei Konkubinatspaaren der Partner mit niedrigem Einkommen unter Umständen von Förderleistungen profitieren kann.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass Lebensentwürfe, welche heute vermehrt gewählt werden im Gesetz nicht berücksichtigt werden. Solche Mängel sollen in der Postulatsbeantwortung aufgezeigt und Möglichkeiten zur Optimierung vorgeschlagen werden.
In der Gesamtbetrachtung soll auch auf die Thematik der einkommensabhängigen Leistungen eingegangen werden. Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, welche Leistungen allenfalls einkommensabhängig ausgestaltet werden könnten, ohne dass der Anreiz, zusätzliches Einkommen zu erzielen, entfällt.
Die Unterstützung von Familien wird im Grundsatz nicht in Frage gestellt. Die aktuellen Förderungen müssen aber nach Ansicht der Postulanten auf deren Zielgenauigkeit - auch mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen - überprüft und wo nötig angepasst werden. Neben einem ausgewogenen System sollte auch der Staatshaushalt von dieser Überprüfung profitieren. Eine detaillierte Aufarbeitung ist aufwendig - dessen sind sich die Postulanten bewusst - eröffnet aber gleichzeitig die Chance, auf eine ausgewogene und nachhaltige Lösung für die Zukunft hin zu arbeiten. So könnten weitere Vorstösse zu Einzelmassnahmen, welche nur einen kleinen Teil der Leistung an die Haushalte in die Überlegungen einbeziehen, und künftiger Aufwand für deren Bearbeitung vermieden
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werden. Das Missbrauchspotenzial würde vermindert und die Treffsicherheit von Unterstützungen erhöht.
Stichwörter
Postu­lats­be­ant­wor­tung i.S. Über­prü­fung der Sub­ven­tionen und Trans­fer­lei­stungen an Private
Sub­ven­tionen an Pri­vate, Über­prü­fung (Postulatsbeantwortung)
Trans­fer­lei­stungen an Pri­vate, Über­prü­fung (Postulatsbeantwortung)