Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 85
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Regie­rungs- und Verwaltungsorganisation
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Pensionsversicherungsgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Staatspersonalgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Besoldungsgesetzes
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal aufgeworfenen Fragen 
 
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Das Eintreten auf die Regierungsvorlagen zur Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie zur Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal anlässlich der Landtagssitzung vom 26. April 2012 war unbestritten. Hauptdiskussionspunkte bildeten die Verfassungsmässigkeit der RVOG-Vorlage sowie die finanziellen Folgen. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die aufgeworfenen Fragen, sofern diese nicht schon von den zuständigen Regierungsmitgliedern anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind.
Zudem wurden auf Empfehlung des beigezogenen schweizerischen Gutachters verschiedene Ergänzungen und Präzisierungen in die Vorlage eingearbeitet.
Zuständiges Ressort
Alle Ressorts der Regierung
Betroffene Amtsstellen
Alle Amtsstellen
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Vaduz, 28. August 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung im Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal aufgeworfenen Fragen (BuA Nr. 24/2012) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 26. April 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsreform (RVOG) in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Neben grundsätzlichen Fragen insbesondere betreffend die Verfassungsmässigkeit sowie die personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage wurden von den Abgeordneten anlässlich der ersten Lesung Bemerkungen gemacht und Fragen aufgeworfen sowie Abänderungsvorschläge eingebracht, auf welche die Regierung im Folgenden näher eingeht, sofern das zuständige Regierungsmitglied nicht schon in der Landtagsdebatte ausführlich Auskunft gegeben hat.
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Zu den zahlreichen Fragen und Bemerkungen in Bezug auf die diversen Reorganisationsmassnahmen in der Landesverwaltung haben die zuständigen Regierungsmitglieder anlässlich der ersten Lesung, soweit dies im Rahmen der Behandlung des RVOG von Bedeutung war, Stellung bezogen. Diese Reorganisationsmassnahmen sowie die damit verbundenen Kostenfolgen sind allerdings nicht Gegenstand der gegenständlichen Gesetzesvorlage. Es werden deshalb im Rahmen dieser Stellungnahme keine weiteren Ausführungen zu diesem Thema gemacht. Die Regierung hat dem Landtag in den letzten Monaten verschiedene Vorlagen in Zusammenhang mit Reorganisationsprojekten unterbreitet und dabei über das von der Regierung beschlossene Konzept zur Reorganisation der Landesverwaltung (1. Phase) informiert. In nächster Zeit werden im Rahmen dieses Konzeptes weitere Reorganisationsprojekte umgesetzt und, soweit gesetzliche Anpassungen damit verbunden sind, dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäss dem Votum eines Abgeordneten soll die Regierung aufzeigen, wo es heute Defizite und Strukturprobleme in den einzelnen Verwaltungseinheiten gibt. Abgesehen davon, dass dies den Rahmen der gegenständlichen Stellungnahme sprengen würde, handelt es sich hier um einen laufenden Prozess, welcher nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens ist. Die einzelnen Amtsstellen werden periodisch einer Überprüfung unterzogen, wobei vorhandene Probleme analysiert und anschliessend mit entsprechenden Massnahmen behoben werden. In diese Überprüfungen sind jeweils auch die Geschäftsprüfungskommission des Landtages und die Finanzkontrolle einbezogen.
Die heutigen Strukturprobleme in den Ressorts der Regierung können hingegen mit der vorliegenden Gesetzesvorlage weitgehend gelöst werden. Mit der Schaffung von fünf fixen Ministerien, welche mit einer einheitlichen Struktur (Generalsekretariate) ausgestattet werden, werden transparente Zuständigkeitsordnun-
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gen geschaffen. Bei künftigen Regierungswechseln können die in der Vergangenheit festgestellten Fluktuationen von Mitarbeitenden des Generalsekretariates (heute: der Ressorts) weitgehend vermieden werden. Damit kann dem Know-how-Verlust im Umfeld der Regierung entgegengewirkt werden.
Auch die anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage angesprochene Delegation von Aufgaben von der Regierung zu den Amtsstellen ist nicht Gegenstand der gegenständlichen Vorlage. Die Aufgabendelegation ist ein laufender Prozess. Verschiedene Aufgaben (z.B. aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgesetzes) wurden in den letzten Jahren bereits an die Amtsstellen delegiert, weitere Aufgaben werden in den kommenden Jahren dazu kommen. Es ist aus heutiger Sicht nicht möglich, darüber zu informieren, welche Delegationen in Zukunft vorgenommen werden, und den Umfang dieser Delegationen zu beziffern. Es ist die Aufgabe dieser und künftiger Regierungen, die einzelnen auf Regierungsebene bearbeiteten Geschäfte laufend dahingehend zu überprüfen, ob sie sinnvollerweise an eine Amtsstelle delegiert werden können.
Im Rahmen der ersten Lesung wurde vorgebracht, die Amtsstellenleiter seien zu wenig in den Prozess der Reorganisation der Verwaltung einbezogen. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Die Amtsstellenleiter wurden rechtzeitig über die von der Regierung beschlossenen Reorganisationsmassnahmen informiert, einerseits persönlich durch die zuständigen Regierungsmitglieder und andererseits im Rahmen von Amtsleitertagungen. In der Folge waren Mitarbeitende der Amtsstellen in die konkrete Projektarbeit einbezogen. Diese betrifft die Reorganisationsmassnahmen, welche nicht Gegenstand der gegenständlichen Regierungsvorlage sind. Was insbesondere die Erarbeitung des vorliegenden Gesetzes anbelangt, wurden die Amtsstellenleiter seit Beginn dieses Prozesses im Jahre 2002 immer wieder im Rahmen von Workshops, Amtsleiterklausurtagungen und Amtsleitersitzungen einbezogen und umfassend informiert. Dabei wurden gemeinsam
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die Grundsätze für eine Verwaltungsreform erarbeitet. Ausserdem waren die Amtsstellenleiter in allen Projektgruppen vertreten und konnten direkt an der Gesetzeserarbeitung mitwirken. Anschliessend führte die Regierung bei den Amtsstellen eine Vernehmlassung durch.
Stichwörter
Regie­rungs- und Ver­wal­tungs­re­form, Erar­bei­tung eines neuen Gesetzes
Regie­rungs­or­ga­ni­sa­tion, Reform­be­darf, Erar­bei­tung eines neuen Gesetzes
RVOG, G über die Regie­rungs- und Verwaltungsorganisation
Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­tion, Reform­be­darf, Erar­bei­tung eines neuen Gesetzes