Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 89
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2. Stra­te­gi­sche Aus­rich­tung von Liech­tens­tein-Tou­rismus 2007 bis 2011
3.Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis
4.Erläu­te­rungen zur Geset­zes­vor­lage unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle sowie orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Tou­rismus-Gesetzes
2.Finanz­be­schluss
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die künftige Finanzierung von Liechtenstein Tourismus sowie die Abänderung des Tourismus-Gesetzes  
 
3
Nachdem sich der gültige Finanzbeschluss des Landtages betreffend den Landesbeitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus auf die Jahre 2005 und 2006 bezieht, ist die Höhe des Beitrags des Landes an Liechtenstein Tourismus ab 1. Januar 2007 und für die Folgejahre vom Landtag neu festzulegen. Die Regierung erachtet einen Finanzbeschluss für einen Zeitraum von fünf Jahren (2007 bis 2011) für sinnvoll, um der "Liechtenstein Tourismus Anstalt" einen ausreichenden strategischen Planungshorizont mit der entsprechenden Sicherheit für die operative Umsetzung bereitzustellen.
Die Regierung hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Liechtenstein Tourismus Anstalt (nachfolgend Liechtenstein Tourismus) das IST-Aufgaben-Portfolio analysiert und für die zukünftige strategische Ausrichtung ein SOLL-Aufgaben-Portfolio erstellt. Gleichzeitig wurden die Einnahmequellen von Liechtenstein Tourismus einer Überprüfung unterzogen. Da aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen eine stärkere Eigenfinanzierung kurzfristig nicht erwartet werden kann und die Finanzierung der Tourismusförderung von den Gemeinden wie auch von Betrieben der Privatwirtschaft als eine Landesaufgabe betrachtet wird, schlägt die Regierung vor, die Tourismusförderung mit der vorliegenden Abänderung des Tourismus-Gesetzes den Gegebenheiten anzupassen. Konkret soll dies dadurch geschehen, dass der Staat die Tourismusförderung im Sinne der Vermarktung der Gesamtdestination Liechtenstein unterstützt, während die Unterstützung der örtlichen Tourismusvereine und deren Aktivitäten in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Dies soll wie in anderen Bereichen im Sinne einer Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden und im Rahmen der gesetzlich verankerten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erfolgen.
Die Regierung schlägt dem Landtag deshalb vor, den Beitrag an die Personal- und Verwaltungskosten für die nächsten fünf Jahre auf dem Niveau des Beitrags des Jahres 2006, d.h. bei jährlich 750'000 Franken, zu belassen. Eine weitere Reduktion des Landesbeitrags ist in Anbetracht der von Liechtenstein Tourismus zu erbringenden wichtigen Leistungen für den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein, für das Standortmarketing sowie für die Wahrnehmung einer Reihe von staatlichen Aufgaben nicht zielführend. Um die anerkannten Leistungen durch Liechtenstein Tourismus auch zukünftig gewährleisten zu können, muss die Organisation über finan-
4
zielle Mittel von jährlich mindestens 1'600'000 Franken verfügen können. Diese Summe entspricht dem Betrag des Budgets für das Jahr 2006.
Die Regierung beantragt daher, die in Art. 20 Tourismus-Gesetz festgelegte Aufteilung der Verwendung der Beherbergungstaxen (Nächtigungstaxen) dahingehend zu ändern, dass Liechtenstein Tourismus zukünftig 100 Prozent der von den Gästen in den Beherbergungsbetrieben entrichteten Taxen zufallen. Bisher erhielt Liechtenstein Tourismus jährlich 60 Prozent bzw. ca. 150'000 Franken dieser Taxen, die örtlichen Tourismusvereine erhielten 40 Prozent bzw. ca. 100'000 Franken. Durch die vorgeschlagene Änderung würden Liechtenstein Tourismus jährlich zusätzlich rund 100'000 Franken zufliessen, die gemäss Art. 14 Abs. 2 Tourismus-Gesetz vom Staat verdoppelt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Diese Vorlage hat keine personellen Auswirkungen. In finanzieller Hinsicht ergibt sich durch die Verdoppelung von zusätzlichen 40 Prozent der Beherbergungstaxen jährlich ein finanzieller Mehraufwand von rund 100'000 Franken.
Räumliche und organisatorische Auswirkungen
Diese Vorlage hat keine räumlichen oder organisatorischen Folgen.
5
Vaduz, 19. September 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die künftige Finanzierung von Liechtenstein Tourismus sowie die Abänderung des Tourismus-Gesetzes unterbreiten.
1.1.1Der Stellenwert des Tourismus für Liechtenstein
Der Stellenwert des Tourismus und dessen Bedeutung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Liechtenstein und das Standortmarketing ist für viele Nicht-Touristiker vordergründig nicht sofort erkennbar. Neben vielen anderen Aufgaben hat Liechtenstein Tourismus eine wichtige Koordinations- und Vernetzungsaufgabe, die sie - im Sinne einer "Dachfunktion" - beratend, begleitend und durch eine intensive Kommunikation mit den diversen Leistungsanbietern aus Gastronomie, Hotellerie, Kunst und Kultur, Freizeit und Sport ausübt. Im Rahmen der strategischen Ziele für den Tourismusstandort Liechtenstein sind die diversen Leistungsträger einzubeziehen,
6
anzuhören und zu motivieren, um durch deren Mitwirkung marktgerechte und wettbewerbsfähige Angebote entwickeln und anbieten zu können. Durch die Bündelung verschiedener Dienstleistungen entstehen attraktive Pakete. Liechtenstein Tourismus wird dabei - im Sinne der notwendigen Attraktivität der Destination - stets übergreifende Interessen verfolgen. Durch die Bündelung entsteht zudem eine Stärkung der einzelnen Leistungsanbieter, indem sie von der Verbreiterung des Angebots (Themenbündelung) und der Konzentration des Marketings bzw. vom zusätzlichen Marketing profitieren können.
Eine weitere wichtige Funktion ist die Förderung des allgemeinen Tourismusbewusstseins. Es gilt gegenüber dem Gast oder Besucher eine pro-aktive Haltung einzunehmen, denn oft ist der Besuch eines Landes zugleich auch der erste Eindruck über Land und Leute. Der von der Destination und seiner Bevölkerung vermittelte Eindruck wird damit zu deren "Visitenkarte". Die lange Servicekette im Tourismus (Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über das Land, Lage, Sicherheit, Infrastruktur, Angebote, Anreise, Aufenthalt mit Inanspruchnahme von touristischen und anderen Leistungen, Preis- Leistungsverhältnis sowie Qualität und Verfügbarkeit der Angebote, Eindrücke von Begegnungen mit Leistungsträgern und Einheimischen, Abreise, Nachbearbeitung durch Destination etc.) stellt dabei eine grosse Herausforderung dar. Für den Gast bzw. Besucher fügen sich die Mosaiksteine vom ersten Kontakt - oft noch an seinem Heimatort - bis zur Abreise zu einem Gesamtbild bzw. Gesamteindruck über das besuchte Land zusammen. In diesem Sinne ermöglicht der Tourismus wohl eine der wirksamsten und nachhaltigsten Formen der Meinungsbildung über ein Land und dessen Bevölkerung. Im Lichte der Imagediskussion in Liechtenstein kommt dem Tourismus und damit der Förderung des Tourismusbewusstseins in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung zu. Es bietet sich die Chance, den Gästen, ob sie Liechtenstein aus privaten oder geschäftlichen Gründen besuchen, ein realitätsnahes Bild von Liechtenstein zu vermitteln. Und dies in dem Bewusstsein, dass Reisende ein Land immer aus ihrem reichen Erfahrungsschatz, den sie sich im Leben und im Beruf erworben haben, beurteilen. Das auf Reisen erworbene Wissen und die gemachten Erfahrungen bzw. die Erlebnisse werden gerne mit Verwand-
7
ten, Freunden, Berufskolleginnen und -kollegen geteilt, eine der wichtigsten und glaubwürdigsten Formen der Werbung überhaupt.
Stichwörter
Finanz­be­schluss
Finanzen
Frem­den­ver­kehr, Tou­rismus-Gesetz
Kredit
Liech­tens­tein Tou­rismus Anstalt
Tou­rismus-Gesetz
Tou­rismus-Gesetz, Abänderung
Tou­rismus-Gesetz, Abän­de­rung (Finan­zie­rung Liech­tens­tein Tourismus)