Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 11
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Ein­lei­tung
Vor­wort
1.Ein­lei­tung
2.Grund­lagen und Zielsetzungen
2.1Die Bedeu­tung der Kultur für Liechtenstein
2.2Rechts­grund­lagen
2.3Kultur im Leit­bild für die Regie­rungs­ar­beit sowie im Regierungsprogramm
2.4Kultur in Wech­sel­wir­kung mit anderen Bereichen
2.5Ent­wick­lungen der letzten zehn Jahre
2.6Ergeb­nisse aus den Unter­su­chungen des Ins­ti­tutes für Kon­su­menten- und Sozi­al­ana­lysen (Konso) sowie des Ins­ti­tuts für Demo­skopie Allensbach
3.Orga­ni­sa­tion der Kul­tu­r­ar­beit in Liechtenstein
3.1Staat­liche Kulturarbeit
3.2Kul­tu­r­ar­beit der Gemeinden
3.3Kul­tu­r­ar­beit im pro­fes­sio­nellen Bereich
3.4Ehren­amt­liche Kulturarbeit
3.5Kul­tur­för­de­rung durch pri­vate Trägerschaften
3.6Sub­si­dia­rität
4.Inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit im kul­tu­rellen Bereich
4.1Mit­wir­kung in inter­na­tio­nalen und regio­nalen Organisationen
4.2Die Orga­ni­sa­tion der Ver­einten Nationen (UNO)
4.3Euro­parat
4.4Euro­päi­scher Wirt­schafts­raum (EWR)
4.5Staat­liche Abkommen und Ver­ein­ba­rungen im Bereich von Kunst und Kultur
4.6Inter­na­tio­nale Boden­see­kon­fe­renz (IBK)
4.7Kon­fe­renz der Kul­tur­be­auf­tragten der Ost­schweizer Kan­tone und des Fürs­ten­tums Liech­tens­tein (KBK-Ost)
4.8Bila­te­rale Beziehungen
4.9Kul­tur­aus­tausch
5.Kul­tu­relle Akti­vi­täten und Förderung
5.1Musik
5.2Theater
5.3Lite­ratur, Bibliotheken
5.4Bil­dende und ange­wandte Kunst
5.5Film und Kino
5.6Spar­ten­über­grei­fende Kulturförderung
5.7Spar­ten­über­grei­fende Kulturveranstalter
5.8Beson­dere kul­tu­relle Projekte
5.9Brief­mar­ken­ge­stal­tung
5.10Museen und Ausstellungen
5.11Kul­tu­relles Erbe
5.12Brauch­tums­pflege
5.13Archi­tektur
5.14Bil­dung, Wis­sen­schaft und Forschung
5.15Kultur für Kinder und Jugendliche
5.16Kultur für Senioren
5.17Diverses
6.Pri­vate Sammlungen
6.1Fürst­liche Sammlungen
6.2Wei­tere pri­vate Sammlungen
7.Finan­zie­rung und Ausgaben
7.1Staat­liche Kulturförderung
7.2Gemeinden
7.3Pri­vate Finan­zie­rung durch Stif­tungen, Spon­soren etc.
7.4Zahlen zur Kul­tur­för­de­rung aus der Pub­li­ka­tion "Öffent­liche Auf­ga­ben­er­fül­lung im Klein­staat - das Bei­spiel Fürs­tentum Liechtenstein"
8.Wei­ter­ent­wick­lung im Kulturbereich
8.1Liech­tens­tein­bild
8.2Kul­tur­för­de­rung
8.3Kul­tur­ent­wick­lung
8.4Kul­tur­ver­mitt­lung
8.5Kul­tur­pflege und Kulturerhaltung
8.6Bau­liche Infra­struktur für die Kul­tu­rellen Institutionen
8.7Neue Informationstechnologien
8.8Öffent­lich­keits­ar­beit
8.9Beson­dere Projekte
8.10Kul­tur­ver­wal­tung
9.Schluss­be­mer­kung
10.Antrag
Lite­ra­tur­ver­zeichnis
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Zielsetzungen und Prioritäten der  liechtensteinischen Kulturpolitik (Kulturbericht 2000)
 
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Mit dem vorliegenden Kulturbericht dokumentiert die Regierung die fundamentale Bedeutung des kulturellen Schaffens in Liechtenstein. Der Bericht soll der kulturellen Entwicklung in den letzten zehn Jahren Rechnung tragen.
Er ist in drei wesentliche Teile gegliedert: Der erste Teil (Kapitel 1-4) widmet sich den Grundlagen, welche das kulturelle Schaffen garantieren und beeinflussen. Es werden die Grundlagen und Zielsetzungen sowie die Bedeutung der Kultur für Liechtenstein aufgezeigt. Die kulturellen Organisationsstrukturen und die Instrumente der internationalen Zusammenarbeit werden dargestellt. Mit dem Zusammentragen von Daten und Fakten bildet der zweite Teil (Kapitel 5-7) die eigentliche Bestandesaufnahme der kulturellen Tätigkeiten. Die vielfältigen kulturellen Aktivitäten und die Massnahmen zu ihrer Förderung werden beschrieben. Eine Übersicht über die Finanzierung und Ausgaben im kulturellen Bereich rundet diesen Teil ab.
Von besonderer Bedeutung für die weitere Gestaltung und Entwicklung des Kulturlebens in Liechtenstein ist der dritte Teil (Kapitel 8) dieses Berichtes, welcher Perspektiven, Ziele und Massnahmen der zukünftigen Kulturpolitik aufzeigt. Als konkrete Massnahmen seien beispielhaft die Folgenden genannt:
Besonderes Augenmerk will die Regierung der konsequenten Förderung des ehrenamtlichen Engagements widmen. Grosse Aufmerksamkeit und Förderung soll auch weiterhin den für das kulturelle Leben auf kommunaler- und Landesebene unersetzlichen Verbänden und Vereinen zukommen. Der erfolgreiche "Kultursommer Liechtenstein" soll mit verschiedenen Programmen noch ausgeweitet werden. Seine Hauptaktivitäten sollen längerfristig auf eine gesicherte Finanzierungsbasis gestellt werden. Einen Schwerpunkt der zukünftigen kultur- und bil-
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dungspolitischen Anstrengungen bilden auch die neuen Informationstechnologien. An den Schulen wird seit einiger Zeit der Auf- und Ausbau der benötigten technischen Voraussetzungen vorangetrieben. Die Schülerinnen und Schüler werden im Umgang mit den neuen Technologien geschult. Ein weiteres Projekt, welches in absehbarer Zeit umgesetzt wird, ist der Auftritt im Internet. Unter der Adresse "www.kultur.li" werden die Kulturinstitutionen und der Kulturbeirat die Möglichkeit zur Darstellung erhalten. Geplant ist auch die Gestaltung eines gemeinsamen Veranstaltungskalenders. Schliesslich wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 ein "Kulturkongress" durchgeführt werden, an welchem der Dialog zur liechtensteinischen Kulturszene im Allgemeinen und zum Kulturbericht im Besonderen vertieft werden soll. Insgesamt soll die kulturpolitische Diskussion mit diesem Bericht angeregt werden und zu einem Ergebnis führen, welches den kulturellen Prozess in Liechtenstein belebt und bereichert.
Zuständiges Ressort
Ressort Kultur und Sport
Betroffene Amtsstelle
Stabsstelle für Kulturfragen
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Vaduz, 15. Februar 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend Zielsetzungen und Prioritäten der liechtensteinischen Kulturpolitik (Bestandesaufnahme, Perspektiven, Schwerpunkte) an den Landtag zu unterbreiten:
Vorwort
Kultur- und Wertegemeinschaft
"Der EWR-Rat erkennt an, dass Liechtenstein ein sehr kleines bewohnbares Gebiet ländlichen Charakters mit einem ungewöhnlich hohen Prozentsatz an ausländischen Gebietsansässigen und Beschäftigten hat. Darüber hinaus erkennt er das vitale Interesse Liechtensteins an der Wahrung seiner nationalen Identität an."
(20. Dezember 1994)
In dieser europäischen Anerkennung liechtensteinischer Besonderheit aus dem Jahr 1994 liegt Entwarnung und Handlungsanweisung zugleich: 300 Jahre liechtensteinischer Geschichte werden verbrieft und besiegelt, und ein Auftrag für die
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Zukunft wird festgeschrieben: die "nationale Identität", die Liechtenstein attestiert wird, zu "wahren". Wie frühere Bünde, die Liechtenstein im Lauf seiner Geschichte eingegangen ist - exemplarisch erinnert sei an den Deutschen Bund und an die Zollanschlüsse mit Österreich und der Schweiz -, bedeutet auch dieser Bund mit Europa erneut eine Weichenstellung historischen Ausmasses. Die Zukunft wird weisen, ob Liechtenstein in der Lage und willens war, den Auftrag nach der Wahrung der "nationalen Identität" umzusetzen. Ob Liechtenstein seine Seele finden und retten konnte oder ob sie unentdeckt verloren ging.
Der vorliegende Kulturbericht beansprucht, zumindest einen Aspekt dessen, was "nationale Identität" ausmachen kann, aufzuzeigen. Im Grunde genommen kann alles, was einen Staat und seine Menschen charakterisiert, unter dem Begriff "Kultur" subsumiert werden: die Geschichte, die Religion, die Landschaft, die Staatsform, die Politik. Unter "Kultur" wird allgemein die Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Lebensäusserungen einer Gemeinschaft verstanden. Der Bericht musste sich jedoch auf die Kultur im engeren Sinn, d.h. auf die Bereiche, wie in Art. 4 des Kulturförderungsgesetzes vom 12. Dezember 1990 (LGBl. 1990, Nr. 68) aufgezählt, beschränken.
Dass der Kulturbericht im Jahr 2000, im Gedenkjahr an 2000 Jahre Christentum, vorgelegt wird, ist eine willkommene Koinzidenz, die durchaus symbolisch für die kulturellen Errungenschaften und Anstrengungen in Liechtenstein interpretiert werden darf. Liechtensteinische Kultur und Identität ist ohne Zweifel zuerst und zutiefst christlich geprägt. Auch heute noch sind die Wurzeln europäischer Werte und Haltungen leicht erkennbar, trotz ihrer zum Teil neuen Ausprägungen in Form des Engagements für Menschenrechte oder für soziale Einrichtungen. "Staat und Kirche" sind in Liechtenstein wie in vielen anderen Staaten nicht zufällig dem Ressort "Kultur und Sport" unterstellt. Die Religion ist "cultus" und Basis der Kultur. Der Bericht geht nicht im einzelnen auf das Thema "Religion und Kultur"
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ein, setzt das Verständnis der Allgegenwart christlicher Werte aber gewissermassen voraus. Die Diskussion dieser so wichtigen wie emotionalen Fragen, welche die Herkunft und Identität des Menschen in kultureller, soziologischer und psychologischer Hinsicht gleichermassen tangieren, und die Auseinandersetzung mit dem Thema "Kirche und Staat", wird in Liechtenstein ebenfalls zu führen sein. Dies wird insbesondere im Umfeld des Themas von der Entflechtung von Kirche und Staat der Fall sein, welche aber nicht Thema dieses vorliegenden Kulturberichts sein konnte.
Liechtenstein, insbesondere Vaduz, präsentiert sich an der Jahrhundertwende als Land der Baustellen. Liechtenstein arbeitet und baut an seiner geistigen und seelischen Kondition und Konstitution. Gebaut werden - neben Häusern der Wirtschaft - Häuser der Musik, der Kunst, der Denkmäler, der Bücher. Es entstehen Häuser für zwei Musikschulen und für eine Kunstschule, für ein Kunstmuseum, für das Landesmuseum. Das mittelalterliche Schloss in Balzers wird gerüstet für die kulturellen Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts. Liechtenstein baut Schulen und reformiert Schulsysteme. Fabriken aus dem 19. Jahrhundert werden restauriert für die Übernahme von neuen Aufgaben im 21. Jahrhundert. Ein neuer geistiger und kultureller Aufbruch folgt dem wirtschaftlichen. Waren es im 19. und frühen 20. Jahrhundert die Industriepioniere, welche die Grundlagen für den wirtschaftlichen Aufbau und für die heutige materielle Blütezeit gelegt haben, stehen die Zeichen und die Gewichte für das neue Jahrhundert klar auf dem Ausbau und der Anwendung der kulturellen Errungenschaften, die Kommunikations- und Kulturpioniere in diesem Land in den letzten Jahrzehnten angelegt und aufgedeckt haben. Das Wachstum in bildungs- und kulturpolitischer Hinsicht muss - sofern es das nicht ist - dem wirtschaftlichen Wachstum ebenbürtig sein bzw. dieses überholen. Die Institutionen der Kultur und der Bildung, die Häuser des Wissens, des Lernens, des Lehrens und des Spielens sind Voraussetzung für alles andere, was die Gesellschaft zu ihrer Existenz braucht. Aus ihnen kommt Wissen, Phantasie, Kreativität:
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sie sind die Motoren der menschlichen Intelligenz und der Zukunft der Menschheit. In diesem Sinne sind die Institutionen und die Inhalte, die dort vermittelt werden, ganz besonders auch eine Investition in die Zukunft. Sie manifestieren nicht zuletzt die Wahrnehmung einer Verpflichtung und einer Verantwortung gegenüber der nächsten Generation und sind Ausdruck der Anerkennung und der Hoffnung in die Jugend.
Liechtenstein positioniert und kultiviert sich. Möge Liechtenstein auch vermehrt Häuser der Gäste - für treue und wiederkehrende - bauen und errichten. Auch eine gepflegte Unterkunft und eine auserlesene Küche und Gastronomie sprechen für die Kultur eines Landes. Gerade die kulinarische Tradition gehört ganz besonders zu einer charakteristischen Kulturgeschichte eines Landes. Mögen alle diese Häuser der Kultur und der Geselligkeit, abgesehen von ihrem Zweck und von dem, was sie darstellen und beherbergen, vor allem Häuser der Begegnung - Begegnungsstätten - und Herbergen werden. Mögen dort Begegnungen zwischen Einheimischen und zwischen Einheimischen und Gästen stattfinden. Mögen die Häuser wohnlich und gastfreundlich sein, mögen sie Schutz, Zuflucht und Erbauung bieten.
Im zusammenwachsenden Europa ist gerade dieser Aspekt der Begegnung und des Kennenlernens und Lernens der anderen Kulturen von zentraler Bedeutung. Das Lernen von kulturellen Differenzen und das Zusammenleben mit anderen kulturellen Geisteshaltungen und Erwartungen können zum besseren Verstehen der eigenen und der anderen Lebens- und Welterfahrung beitragen. Nicht eine Angleichung der Kulturen kann das Ziel sein, sondern ein Lernen der Kulturen. Nicht ein Abschaffen der Differenzen, sondern ein toleranter Umgang mit den Differenzen ist erstrebenswert. Denn gäbe es eines Tages nur noch Europäer, gäbe es kein Europa mehr. Mit anderen Worten: wenn die Unterschiede wegfallen, ist das je Individuelle und Charakteristische verloren gegangen und damit das Be-
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zeichnende und Unterscheidende. Liechtenstein hat aufgrund seines hohen Anteils an Nicht-Liechtensteinern eine besondere Chance und Herausforderung anzunehmen: gerade der kulturelle Aspekt ist bei der Gestaltung des Zusammenlebens von grosser Bedeutung. Bekanntlich werden in der frühen Jugend die Einstellung und die Toleranz gegenüber anderen Religionen oder Kulturen ganz besonders geprägt. Es ist deshalb von grosser bildungs- und kulturpolitischer Bedeutung, hier einen verantwortungsvollen und aufgeklärten Zugang und Umgang zu vermitteln. Die liechtensteinische Jugendstudie aus dem Jahr 1999 hat gezeigt, dass die Auseinandersetzung mit dem "Fremden" in einem kulturellen Umfeld durchaus wünschbar und sinnvoll, aber auch notwendig ist.
Meilensteine auf dem Weg zu einem befreiteren und emanzipierteren gesellschaftlichen und kultivierten Umgang miteinander sind in den vergangenen Jahren gesetzt worden. Sie werden langfristig dazu beitragen, dass die liechtensteinische Gesellschaft sich insgesamt grösserer Offenheit und eines breiter abgestützten Selbstwertgefühls erfreuen wird. Dazu gehört in erster Linie die Errungenschaft der politischen und rechtlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Die Verwirklichung der rechtlichen Gleichstellung für die Frau hat die politische und soziale Kultur Liechtensteins zum grossen Vorteil für die ganze Gesellschaft verändert. Auch die zweimalige Abstimmung über das EWR-Abkommen und die damit einhergehende Auseinandersetzung mit dem Thema der europäischen Integration und der Zugehörigkeit zu einem europäischen Solidarverbund haben Liechtenstein kulturell und politisch gut getan. Schliesslich werden auch die unmittelbar bevorstehenden Themen der erleichterten Einbürgerung alteingesessener Ausländer sowie der Verfassungsdiskussion erneut eine Herausforderung an die soziale, kulturelle und politische Kompetenz der Liechtensteiner bedeuten, deren Ausprägung das gesellschaftliche Zusammenleben entscheidend beeinflussen wird.
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Oberstes Bestreben der Kulturpolitik soll weiterhin die Kultivierung und die Verbesserung des menschlichen Zusammenlebens und Zusammenhalts sein. Die kulturellen Werte, ihr Erhalt, ihre Pflege und ihre Schaffung sollen Grundlage dieses gemeinsamen Bestrebens sein. Solidarisch sein im Wissen um gemeinsame kulturelle Werte, nach innen und nach aussen, und neugierig, tolerant und gastfreundlich gegenüber "Fremdem" soll gemeinsames Motto sein. Neue Solidaritäten und neue Bindungen und neue alte Zusammengehörigkeitsgefühle über gemeinsame kulturelle Erlebnisse anstreben und entstehen lassen, das soll ein weiteres Motto sein. Neue alte gemeinsame Verantwortung für das Land und für sein weiteres Geschick übernehmen, das soll oberstes Motto sein.
Kultur verbessert die Welt.
Stichwörter
Kul­tur­be­richt 2000
Kul­tur­po­litik
Liech­tens­tei­ni­sche Kulturpolitik