Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2016 / 155
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe des Vereins für betreutes Wohnen in Triesen
 
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Der Verein für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW) beantragt mit Gesuch vom 22. Juni 2016 eine Subvention von 25 % für den Neubau der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe (JWG) in Triesen. Die Gestehungskosten zur Realisierung des Projekts "Herzenswunsch - ein Haus für Kinder und Jugendliche" belaufen sich auf CHF 4'000'000 inkl. MwSt. Die subventionsberechtigten Kosten betragen CHF 3'700'000 inkl. MwSt. (Preisbasis April 2016). Der nach einer privaten Grundstücksschenkung in Triesen geplante Neubau ersetzt das im Jahr 1991 bezogene Mietshaus Pradafant 42 in Vaduz, welches für den Betrieb der JWG nicht mehr zu behebende bauliche und infrastrukturelle Mängel aufweist. Das Projekt soll aus Subventionsbeiträgen des Landes und der Gemeinden (jeweils zu 25 %) sowie aus privaten Spendengeldern finanziert werden.
Die Regierung anerkennt auf Grundlage nachfolgender Ausführungen das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1b Abs. 2 des Subventionsgesetzes (LGBl. 1991 Nr. 71) nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Auf der Grundlage weiterer Bestimmungen des Subventionsgesetzes (Art. 6 betreffend Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens) beantragt die Regierung beim Hohen Landtag, dem Subventionsansuchen des VBW in der Höhe von CHF 925'000, basierend auf den subventionsberechtigten Kosten von CHF 3'700'000, stattzugeben.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Stellen
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Soziale Dienste
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 25. Oktober 2016
LNR 2016-1088
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau der Sozialpädagogischen Jugendgruppe des Vereins für Betreutes Wohnen in Triesen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Verein für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW) wurde im Jahr 1989 gegründet. Aufsichtsbehörde des VBW ist das Amt für Soziale Dienste.
Seit seiner Gründung stellt der VBW einen wesentlichen Teil der sozialpsychiatrischen, sozialtherapeutischen und sozialpädagogischen Grundversorgung der Bevölkerung des Landes mit Hilfe unterschiedlicher Dienstleistungen sicher. Insbesondere hilft, begleitet, betreut und stützt der VBW Kinder, Jugendliche, Familien und erwachsene Menschen in kritischen Lebensphasen. Der Verein ist stark mit anderen Sozialeinrichtungen vernetzt und bietet stationäre, ambulante und nachbetreuende Dienstleistungen an. Ziel ist die dauerhafte Integration junger
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Menschen und Familienmitglieder in ein möglichst selbständiges familiäres, berufliches, gesellschaftliches und privates Leben.
In mehreren Gemeinden des Landes verfügt der VBW über Räumlichkeiten und Häuser, um die seiner Zweckbestimmung entsprechenden Aufgaben erfüllen zu können. Beispiele hierfür sind der Betrieb der Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG) in Mauren, der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe (JWG) in Vaduz, der TWG-Nachsorgeeinrichtung "Haus am Berg" in Mauren, der Aussenwohngruppe JWG in Schaan, des Sozialpsychiatrischen Tagungszentrums in Schaan sowie des Second-Hand-Ladens "Chicobello" in Schaan.
Die Leistungen des VBW werden über Tages- und Stundensätze im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV), dem Amt für Soziale Dienste (ASD), dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Invalidenversicherung (IV) sowie über Landesbeiträge finanziert. Für die Bestimmung der Leistungsabgeltung ist dem ASD ein Betriebsabrechnungsbogen einzureichen. Anlage- und Betriebsmittelinvestitionen sowie Kosten für Neu- und Weiterentwicklung der Angebote werden grösstenteils über Spenden abgewickelt.