Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Des fürstentums liechtenstein
betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Liechtensteinischen Landesspitales am bestehenden Standort
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Grundlagen der Gesundheitsversorgung FL:
Das Land Liechtenstein betreibt auf seinem Hoheitsgebiet ein eigenes Akutspital mit Belegarztsystem und deckt damit aktuell über 50% der Spitalleistungen der Grundversorgung im stationären Bereich für die eigene Bevölkerung ab (resp. ca. 36% gemessen am Total Grundversorgung und Zentrumsversorgung). Dies entspricht für 2009 rund 2'000 von insgesamt 5'300 über die Krankenkassen abgerechneten stationären Fällen oder ca. 13'000 von insgesamt 41'000 Pflegetagen. Effektiv verzeichnete das LLS im 2009 ein Total von 2'640 stationären Fällen (inkl. Fälle gemäss Unfallversicherungsgesetz, Selbstzahler, Ausländer und Übergangspflege). Die wichtigsten ausländischen Leistungserbringer in der Grund- und Zentrumsversorgung sind das Spital Grabs (ca. 30%), das Kantonsspital St. Gallen (ca. 10%), das Landeskrankenhaus Feldkirch (ca. 11%) sowie die Spitäler Chur und Walenstadt. In den Fachgebieten Orthopädie, Urologie und Geburtshilfe ist das LLS mit Leistungsanteilen von rund 75%, 55% resp. 65% klar der wichtigste Partner für die Liechtensteinische Bevölkerung. Im ambulanten Bereich verzeichnete das Liechtensteinische Landesspital im 2009 total 7'799 Patienten. Davon traten über 4'000 Fälle als Notfälle ein, wovon ca. 22% einen Eingriff im Operationssaal benötigten.
Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung in Liechtenstein baut heute auf dem Fundament eines starken Liechtensteinischen Landesspitals auf, ergänzt mit Leistungen aus über 30 Vertragsspitälern im Ausland. Mit vielen Anbietern in der Gesundheitsversorgung bestehen bereits heute Kooperationen, welche künftig verstärkt ausgebaut werden sollen. Entsprechende Arbeitspapiere sind als Grundlage für laufende Gespräche vorhanden.
Eckpfeiler der Gesundheitspolitik sind eine freie Arztwahl innerhalb der Bedarfsplanung und die freie Spitalwahl innerhalb der Vertragsspitäler. An diesen Eckwerten
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hält die Regierung auch nach Einführung der neuen Finanzierung über DRG, im 2012 in CH und im 2013 in FL, fest.
Für die Liechtensteinischen Patienten betrugen die Gesamtkosten 2009 aller über die OKP abgerechneten Fälle der stationären Versorgung in den Vertragsspitälern ca. CHF 50.5 Mio. (inkl. Staatsbeiträge an die Spitäler) Davon entfielen CHF 16.2 Mio. auf das Liechtensteinische Landesspital (inkl. Staatsbeitrag).
Aufbauend auf der Bevölkerungsentwicklung gemäss dem Amt für Statistik, wird die Bevölkerungszahl in Liechtenstein bis im Jahr 2040 auf ca. 44'000 (Trend) bis 53'000 (optimistisch) ansteigen. In dieser Zeitspanne wird sich der Anteil der über 65-jährigen gegenüber heute mehr als verdoppeln, die Zahl der über 80-jährigen wird sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifachen. Die Zahl der stationären Fälle im Fürstentum Liechtenstein kann auf dieser Grundlage - analog zu den Prognoseverfahren in der Schweiz - auf ca. 6'200 (Trend) bis 7'500 (Optimistisch) prognostiziert werden. Gegenüber 2009 entspricht dies einer demographisch bedingten Zunahme von ca. 1'100 (Trend) bis 2'400 (optimistisch) stationären Fällen.
In diesem Lichte betrachtet wird klar, dass die später skizzierte Strategie LLS2020 des Stiftungsrates mit einer Zunahme von rund 1'300 stationären Fällen einer moderaten Wachstumsstrategie entspricht, welche nicht zu Lasten sinkender Fallzahlen in benachbarten Spitäler geht. In diesem Zusammenhang muss auch die Entwicklung der stationären Fälle der letzten 5 Jahre (2004-2009) im Liechtensteinischen Landesspital gesehen werden, bei der eine Zunahme der Fälle um rund 600 erfolgte (rund 30%). Klar ist auch, dass mit Einführung von SwissDRG mehr Transparenz und Wettbewerb unter den Akutspitälern entstehen wird. Dieser Wettbewerb, welcher sich positiv auf die Effizienz und die Behandlungsqualität der Leistungsanbieter auswirken wird, ist von der Politik gewollt. In diesem Wettbewerb muss sich selbstverständlich auch das Liechtensteinische Landesspital bewähren und behaupten.
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In der Spitalplanung des Fürstentums Liechtenstein stehen gewichtige Entscheidungen bevor. Die aktuelle Infrastruktur am Liechtensteinischen Landesspital genügt einem modernen Spitalbetrieb nicht mehr und kann die Erfordernisse der medizintechnischen Entwicklung nicht aufnehmen. Betriebsabläufe und die Arbeit des Personals sind erschwert. Die bauliche Substanz hat in verschiedenen Bereichen ihr Lebensalter erreicht und ist zu sanieren. Das räumliche Angebot für die Patienten genügt nicht und entspricht nicht den Angeboten anderer Spitäler.
Im Jahr 2004 wurde eine Machbarkeitsstudie LLS2020 erstellt, welche zum Schluss kommt, dass zur langfristigen Sicherung des Spitalbetriebs eine bauliche Restrukturierung des bestehenden Spitals oder ein Neubau unumgänglich sind. Die im 2006 erstellte Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Modelle der Spitalversorgung des Fürstentums Liechtenstein zeigt weiter auf, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht ein eigenständiges Landesspital mit erweitertem Leistungsauftrag die beste Alternative darstellt. Darauf aufbauend verabschiedete die Regierung im März 2008 den erweiterten Leistungsauftrag für das Liechtensteinische Landesspital und setzte mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Arbeitsgruppe LLS zur Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für die erforderliche Restrukturierung resp. den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals ein. Der Leistungsauftrag wurde anfangs 2011 durch einen externen Experten einer erneuten Überprüfung unterzogen und im Ergebnis bestätigt.
Existenzberechtigung für das Liechtensteinische Landesspital:
Im Zuge der 2013 anstehenden Einführung der Spitalfinanzierung über DRG wurde die Existenzberechtigung für ein eigenes Landesspital nochmals eingehend in weiten Kreisen diskutiert resp. geprüft. Die vier möglichen Handlungsoptionen (A: Verzicht auf akutsomatische Grundversorgung; B: Reduktion Angebot auf Kernleistungen Geburtshilfe, Gynäkologie, Geriatrie und Notfallversorgung; C: Festhalten am bestehenden Grundversorgungskonzept; D: Regionalspital "Rheintal") wurden beleuchtet.
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Die Expertise von Prof. T. Slembeck vom Februar 2011 hat die volkswirtschaftliche Bedeutung der Spitalversorgung im Fürstentum Liechtenstein eindrücklich dokumentiert. Damit wurden auch die den Resultaten aus der volkswirtschaftlichen Studie von 2006 zu Grunde gelegten volkswirtschaftlichen Beurteilungen bestätigt. Das Liechtensteinische Landesspital kann einen eindrücklichen Leistungsausweis vorweisen. Die Existenzberechtigung basiert auf den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Souveränität und Versorgungssicherheit (Angebot der Gesundheitsgrundversorgung) sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung für das Land Liechtenstein. Die Wertschöpfung des LLS betrug im 2009 ca. CHF 26 Mio. Neu werden unter DRG-Finanzierung auch Investitionsanteile in die Pauschalen einbezogen. Die Investitionskosten werden damit künftig nicht mehr direkt durch den Staat übernommen. Demzufolge fliessen die Investitionsbeiträge zukünftig direkt über den Patienten an den Leistungserbringer. Falls die Leistungen also im Ausland erbracht werden, fliessen automatisch die Investitionsanteile ins Ausland ab und tragen dort zur Finanzierung der Infrastruktur bei. Ebenso hat die im 2010 durchgeführte Evaluation der Meinungsbildung bezüglich der Zukunft des LLS bestätigt, dass man sich bezüglich der Notwendigkeit einer landeseigenen stationären Grundversorgung in weiten Kreisen des Landes grundsätzlich einig ist. Weiter sprechen auch die rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen für die Neubauvariante am bestehenden Standort.
Die Regierung favorisiert deshalb die Umsetzung der Variante C mit einem Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals am bestehenden Standort.
Strategie LLS2020:
Als Basis für die Raumbedarfsformulierung durch die Arbeitsgruppe LLS hat der Stiftungsrat des Liechtensteinischen Landesspitals, basierend auf dem Leistungsauftrag, die Strategie für das Liechtensteinische Landesspital überprüft und neu formuliert. Für 2025 geht die Strategie von 41'000 Einwohnern und einer Hospitalisationsrate von 14.2% aus. Im ausländischen Einzugsgebiet des LLS wohnen weitere ca. 10'000
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bis 15'000 Einwohner, was einem Potential von zusätzlichen stationären Fällen entspricht, welches aber nicht in die Überlegungen einfliesst. Die Strategie LLS2020 der Stiftung Liechtensteinisches Landesspital strebt eine Steigerung des Leistungsanteils bei den stationären Grundversorgungsleistungen von heute 55% auf rund 65% (bezogen auf die Liechtensteinische Bevölkerung) an. Es soll insbesondere das heute suboptimal besetzte Gebiet der inneren Medizin weiter verbessert und gestärkt werden. Diese Stärkung wirkt sich in erster Linie positiv auf die Leistungsqualität, damit aber auch auf die Position der anderen Fachgebiete aus. Auf dieser Grundlage können die behandelten stationären Fälle im Liechtensteinischen Landesspital bis 2025 auf ca. 3'900 ansteigen. 750 (56%) bis 940 (70%) der zusätzlichen Fälle sind eine Folge des Bevölkerungswachstums und der überproportional ansteigenden älteren Bevölkerungsschicht im Fürstentum Liechtenstein. Die restlichen rund 400 bis 600 stationären Fälle sind durch die Marktanteilsgewinne zu leisten. Dieser Marktanteil entspricht weniger als 1% der Gesamtfälle in der Region im Jahre 2009 (Grabs, Walenstadt, Altstätten, Feldkirch, Chur). Setzt man die demographisch bedingte Steigerung der Fallzahlen in Bezug zur minimalen Nutzungsdauer eines Akutspitals von 25 bis 30 Jahren, so ergibt sich eine minimale Planungsgrösse für das LLS von 3'700 (Trend) bis 4'100 (Trend-"Plus") stationären Fällen. Die beantragten Neubauinfrastrukturen für das LLS sind so ausgelegt, dass ohne Erweiterung zwischen 3'500 und 4'400 stationäre Fälle bewältigt werden können.
Um eine betriebswirtschaftliche Rentabilität des Spitals zu gewährleisten müssen nicht zwingend 3'900 stationäre Fälle pro Jahr bis zum Jahr 2025 erreicht werden. Das Landesspital verzeichnete 2009 bereits einen Bilanzgewinn von über CHF 500'000 bei einer Fallzahl von 2'640 stationären Fällen. Die angestrebten 3'900 Fälle pro Jahr sind zunächst als Grösse für die Amortisation der Investitionskosten massgeblich, wobei festzuhalten ist, dass ein Neubau eine minimale Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahre hat und somit weit über das Jahr 2025 hinausreicht, darüber hinaus als Grundlage zur Ermittlung des Raumbedarfes bzw. Bettenbedarfes.
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Ebenfalls zulegen werden die ambulant behandelten Notfälle von ca. 4'100 im 2009 auf ca. 6'500 im 2020 sowie die diagnostischen Untersuche wie Röntgen, MRI, CT, Ultraschall und EKG.
Die genannten strategischen Zielgrössen wurden durch die externe Überprüfung durch MBI Consulting AG bestätigt.
Grundvoraussetzung für die Strategieumsetzung LLS2020 ist eine optimale Spitalinfrastruktur, die effiziente Behandlungsprozesse ermöglicht und für Patienten wie auch für Mitarbeitende und Belegärzte attraktiv ist.
Zustandsanalyse bestehende Spitalinfrastruktur:
Die im Frühjahr 2009 durchgeführte Zustandsanalyse der bestehenden Spitalinfrastruktur deckt erhebliche Defizite auf: Zu geringe Geschosshöhen und Gebäudetiefen für die Behandlungszonen eines modernen Akutspitals, unzureichende Räumlichkeiten in den Bereichen Operationssäle, Zentralsterilisation, Notfallversorgung und Geburtssäle, eine teilweise unflexible und nicht aufstockbare statische Grundstruktur, fehlende nachrüstbare Installationszonen (vertikal wie horizontal), ein mangelhafter Brandschutz, Schwächen betreffend Erdbebensicherheit sowie Defizite in allen Bereichen der Haustechnik. Diese Defizite stellen eine umfassende Instandsetzung der bestehenden Infrastruktur grundsätzlich in Frage.
Die Arbeitsgruppe kommt in der Zustandsanalyse zum Schluss, dass eine umfassende Instandsetzung, bei Kosten von CHF 25-30 Mio. (CHF 33-38 Mio. unter Einbezug eines Erweiterungsbaus für notwendige zusätzliche Infrastruktur im Operationsbereich und Bereichen der zentralen Sterilgutversorgung), die strukturellen Defizite nicht umfassend beheben kann und in den bestehenden Grundstrukturen kein optimierter zukunftstauglicher Akutspitalbetrieb möglich ist. Die Regierung schliesst sich der Empfehlung der Arbeitsgruppe LLS an, zur Erhaltung des Liechtensteinischen Landesspitals und zur Umsetzung der Strategie LLS2020 einen Neubau zu realisieren.
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Dringlichkeit Entscheid Neubau:
Da ein Neubau wie auch eine umfassende Instandsetzung inkl. Planung rund 5-6 Jahre Planungs- und Realisierungszeit beanspruchen, und dringende Instandsetzungsmassnahmen zur Sicherung des Spitalbetriebs anstehen, kann der Entscheid betreffend Erweiterung/Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals nicht länger aufgeschoben werden. Es ist unumgänglich sehr schnell einen klaren Entscheid zu fällen, in welche Richtung das Landesspital weiterentwickelt werden soll, damit nicht unnötig öffentliche Mittel in behelfsmässige Notsanierungsaktionen gesteckt werden müssen. Dieses Geld wäre später bei einem Neubau oder einer umfassenden Erneuerung verloren.
Standortevaluation:
Von den drei möglichen Spital-Neubau-Standorten Vaduz Heiligkreuz, Vaduz Au und Schaan Areal Grabaton, schneidet der bestehende Standort Vaduz Heiligkreuz gemäss durchgeführter Nutzwertanalyse am besten ab. Die Gemeinde Vaduz hat die Unterstützung für eine Erweiterung resp. einen Neubau am bestehenden Standort bestätigt.
Testplanung und Investitionskosten Neubau:
Basierend auf der Strategie LLS2020 wurde das erforderliche Soll-Raumprogramm definiert. Dieses weist total ca. 9'400m2 (+ ca. 66% gegenüber heutigem Bestand) erforderliche Nutzfläche oder ca. 16'000m2 Geschossfläche aus. Darin enthalten sind auch Reserveflächen von ca. 1'400m2. Auf Grundlage des Soll-Raumprogramms wurde ein Testprojekt am bestehenden Standort entwickelt, welches einen Neubau zeigt, der ohne direkte Betriebsbeeinträchtigung des bestehenden Spitals in zwei Bauetappen bis Ende 2015 (erste Bauetappe) resp. 2017 (zweite Bauetappe) realisiert werden könnte. Die Investitionskosten belaufen sich auf maximal CHF 77 Mio. zuzüglich einer Bauherrenreserve von CHF 6 Mio..
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Die veranschlagten Investitionskosten wurden durch eine externe Überprüfung bestätigt. Weiter wird im vorliegenden Bericht auch die Refinanzierbarkeit der Investitionen über anteilsmässige Investitionskostenzuschläge (Finanzierung unter DRG) aufgezeigt. Geht man von einem Worst-Case-Szenario bei den Fallzahlen (3'300 stationäre Fälle) und vorsichtigen Annahmen bezüglich Base-Rate resp. Investitionskostenzuschlägen aus, so beträgt das maximale Risiko zu Lasten des Landes Liechtenstein ca. CHF 16 Mio.. Dem gegenüber steht ein geschätzter Restwert der Spitalinfrastruktur von ca. CHF 20 Mio. nach 40 Jahren. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Landesspital im Gegensatz zu anderen Gebäuden von öffentlichem Interesse (Schulzentren, Landtagsgebäude etc.) einen Ertrag generiert und daher das Gebäude über die Nutzungsdauer amortisiert werden kann.
Businessplan und Investitionsrechnung:
Die Planerfolgsrechnung, welche auf dem Betriebskonzept LLS2020 und dem zugehörigen Soll-Stellenplan basiert, weist einen Gesamtaufwand von CHF 34.2 Mio. (+28%) aus. Demgegenüber steht ein Gesamtertrag von CHF 37.6 Mio. (+37%). Daraus resultiert ein Gewinn von CHF 3.4 Mio. pro Jahr und es wird ersichtlich, dass ein erheblicher Effizienzgewinn erzielbar ist. Zu berücksichtigen ist, dass die Anlagenutzungskosten auf der Aufwandseite mit rund CHF 3 Mio. berücksichtigt sind und dass 50% vom Überschuss direkt an den Staat zurückfliessen und so auch eine Verzinsung des investierten Kapitals erfolgen kann.
Schätzt man den zukünftigen Ertrag im stationären Bereich über DRG-Fallpauschalen ab, so liegt dieser um ca. 7% höher als in der vorliegenden Planerfolgsrechnung. Die dargelegten Zahlen liegen somit auf der sicheren Seite.
Ein Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals und die konsequente Umsetzung der Strategie LLS2020 verhindern einen unnötigen Mittelabfluss ins Ausland. Damit
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wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Staathaushalt und am Ende der Steuerzahler entlastet.
Ohne ein eigenes Landesspital müssten für 3'300 bis 3'900 Liechtensteinische Fälle Kapazitäten in den umliegenden Spitälern aufgebaut werden. Mit der Finanzierung über DRG würden somit alleine CHF 2.9-3.4 Mio. zusätzliche Investitionskostenbeiträge aus dem Land Liechtenstein ins Ausland abfliessen. Dies entspricht in 25 Jahren einem zusätzlichen Mittelabfluss für Investitionen im Ausland in der Grössenordnung zwischen CHF 72.5 Mio. und CHF 85 Mio.. Unter der Annahme, dass 60-70% dieser Fälle in Grabs behandelt würden, müssten in Grabs die Kapazitäten um mindestens zusätzliche 35-40 Betten mit zugehöriger Behandlungsinfrastruktur aufgebaut werden. Dies würde Initial-Investitionen im stationären Bereich von mindestens 25 Mio. bedingen. Zuzüglich der minimal erforderlichen Investitionen für den Notfall- resp. den ambulanten Bereich wäre mit Investitionen von über CHF 50 Mio. zu rechnen. Die Differenz zu den Neubauinvestitionen (CHF 77 Mio.) würde also rund CHF 27 Mio. betragen und wäre über die Investitionskostenbeiträge bereits nach acht bis zehn Jahren ans Land zurückgeflossen.
Für die Investitionsrechnung wurde deshalb das Szenario Neubau am bestehenden Ort dem Szenario Instandsetzung der bestehenden Infrastruktur gegenübergestellt. Die Mehrinvestitionen eines Neubaus gegenüber der Instandsetzung haben eine Payback-Dauer von 15-16 Jahren. Bei einer Verzinsung des investierten Kapitals von 2.85% (entspricht der durchschnittlichen Verzinsung des Finanzvermögens des Landes seit 2003) resultiert über den Betrachtungszeitraum von 25 Jahren ein positiver Kapitalwert. Der IRR (Internal Rate of Return) beträgt 6%. Die Variante Neubau hat damit auch aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht Vorteile gegenüber der Variante Instandsetzung.
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Zuständige Ressorts
Ressort Gesundheit
Ressort Bau
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Vaduz, 10. Mai 2011
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Liechtensteinischen Landesspitals am bestehenden Standort zu unterbreiten.
Um 1920 wurden im Vaduzer Bürgerheim eine Krankenabteilung und eine Geburtsstation eingerichtet. Die Krankenpflege übernahmen die Barmherzigen Schwestern von Zams, welche das Haus bisher schon geleitet hatten. In den weiteren Jahren wurde eine Röntgenanlage eingebaut, ein für diese Zeit fast unglaublicher Fortschritt. Des Weiteren wurde das Haus mit einem Operationssaal und einem Gebärzimmer erweitert.
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Die neuere Geschichte des heutigen Liechtensteinischen Landesspitals begann mit dem Bezug eines Neubaus im Jahre 1981, damals Krankenhaus Vaduz. Erstmals seit Jahren - die Geburtsabteilung im Bürgerheim wurde schon vor der Bauphase vorübergehend geschlossen - gab es in Liechtenstein wieder eine Geburtsabteilung. Diese wurde in Zusammenarbeit mit einigen Hausärzten und dem neu zugezogenen Chirurgen Dr. Wohlwend betrieben und fand schnell grossen Anklang. Diese Entwicklung machte es erst sinnvoll, dass sich schon bald ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe niederliess. Diesem folgten ein weiterer Arzt sowie eine Ärztin desselben Fachgebiets. Junge Ärzte hatten durch die Eröffnung des Krankenhaus Vaduz plötzlich neue Möglichkeiten, in Liechtenstein als Fachärzte tätig zu sein und richteten ihre Ausbildung danach aus. Wurden anfänglich noch ungefähr 2/3 der Kapazitäten von Langzeitpatienten in Anspruch genommen, die von den Hausärzten, die einen Belegarztvertrag mit dem Krankenhaus Vaduz geschlossen hatten, betreut wurden, konnten nach und nach Fachärzte verschiedener Fachrichtungen (Chirurgie, Orthopädie, Urologie usw.) als Belegärzte am Krankenhaus Vaduz gewonnen werden, welche sich zuvor in Liechtenstein niedergelassen hatten.
Das neu eröffnete Krankenhaus Vaduz wurde von der Bevölkerung sehr schnell angenommen und verzeichnete eine sehr gute Auslastung. Eine gute Grundversorgung konnte erstmals im Lande selbst angeboten werden. Um eine lückenlose ärztliche Betreuung sicherzustellen, wurden nach und nach acht Stellen für angestellt Ärzte geschaffen, die dem jeweiligen ärztlichen Leiter unterstellt sind, welcher wiederum unter der Aufsicht des Medizinischen Leiters (Delegierter der Belegärztevereinigung) steht.
Sehr schnell kam das Krankenhaus Vaduz an Kapazitätsgrenzen und es zeigten sich Defizite im Ausbaustandard der Zimmer. So fehlten vor allem sanitäre Anlagen in den Zimmern, was vor allem den gestiegenen Anforderungen der Bevölkerung an ein zeitgemässes Haus in Liechtenstein nicht gerecht wurde. Obwohl sich sowohl die
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Gemeinde Vaduz als auch die Regierung zur Notwendigkeit eines Ausbaus bekannten, wurden die Entscheidungen immer wieder vertagt. Vor allem die Gemeinde Vaduz, als damalige Eigentümerin des Krankenhaus Vaduz, drängte darauf, dass zuerst eine neue Trägerschaftsform geschaffen werden müsse. Andererseits erwartete die Regierung von der Gemeinde Vaduz konkrete Vorschläge und Planungen, um eine Beteiligung an einem Neubau rechtfertigen zu können. Schlussendlich gelang es im Jahre 1999 die Stiftung Liechtensteinisches Landesspital zu errichten. Ab 1. Januar 2000 wurde das Haus unter der Führung eines 5-köpfigen Stiftungsrates als Liechtensteinisches Landesspital geführt. Die Diskussionen um eine Erneuerung des Landesspitals wurden erneut aufgenommen, brachten aber vorerst keinen Erfolg. 2002 machte die Regierung eine Kreditzusage in Höhe von CHF 3.8 Mio. für dringende Massnahmen. Die Realisierung wurde umgehend an die Hand genommen. Mit einer Auslagerung der Verwaltung in einen in Leichtbauweise erstellten Nebentrakt konnte Raum für dringende benötigte Behandlungsinfrastrukturen geschaffen werden. Diese waren aufgrund der Verschiebung von stationärer zu ambulanter Behandlung längst notwendig geworden. Eine seit Jahren gewünschte Cafeteria auf dem Dach und ein Anbau mit zehn modernen Privatzimmern sowie die dringende Verbesserung einiger Zimmer im bestehenden Teil konnten ebenfalls realisiert werden. Die durchgeführte Sanierung konnte mit den bewilligten Mittel umgesetzt werden und wurde 2003 abgeschlossen. Insgesamt wurde eine markante Verbesserung der damaligen Situation erreicht. Die gesetzten Massnahmen waren auch vorgesehen, um in Ruhe eine Planung für eine Gesamterneuerung vorantreiben zu können. Zu diesem Zweck wurde von der Regierung 2004 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, mit dem Ziel, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Diese Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass zur langfristigen Sicherung des Spitalbetriebs eine bauliche Restrukturierung oder ein Neubau unumgänglich sind.
Basierend auf dem von der Regierung im März 2008 verabschiedeten Leistungsauftrag für das Liechtensteinische Landesspital setzte die Regierung eine Arbeitsgruppe
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LLS zur Erarbeitung der notwendigen Grundlagen für die erforderliche Restrukturierung resp. den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals ein.