Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 60
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.All­ge­meines
3.Beant­wor­tung der Fragen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Staatsvertrag für den Ökologischen Zustand des Alpenrheins    
 
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Am 1. Oktober 2014 wurde die Interpellation zu einem Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins eingereicht. Die Interpellanten nehmen Bezug zu Aufweitungsprojekten am Alpenrhein in Graubünden und Vorarlberg und erkundigen sich nach den diesbezüglichen Aktivitäten in Liechtenstein. Sie stellen spezifische Fragen zum Stand der Planung und Umsetzung von Aufweitungsprojekten am Alpenrhein in Liechtenstein und zum Schutz bestimmter geschützter und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Zudem erkundigen sie sich zur Haltung der Regierung zu einem Staatsvertrag mit der Schweiz, um die Planung und Umsetzung von Flussaufweitungen sicherzustellen und die damit verfolgten Ziele zu koordinieren.
Die Regierung beantwortet mit dem vorliegenden Bericht die spezifischen Fragen. Sie geht auf die bisherigen Bemühungen zum Schutz der in der Interpellation angeführten Pflanzen und Tiere ein. Zu Rheinaufweitungen ist auf das Entwicklungskonzept Alpenrhein der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein und der Internationalen Rheinregulierung aus dem Jahre 2005 hinzuweisen. Gemäss dem Konzept tangieren vier von insgesamt 19 Massnahmen für Aufweitungen das liechtensteinische Hoheitsgebiet. Die Aufweitungsperimeter dieser vier Massnahmen wurden in den Landesrichtplan aufgenommen und sind somit behördenverbindlich. Für eine dieser vier Massnahmen wurden erste Grobabklärungen zu einzelnen Aspekten durchgeführt. Zur Klärung der Frage, ob die Massnahmen wirklich realisierbar sind, müssten vertiefte Überprüfungen und Studien angestellt werden. Ein Staatsvertrag mit der Schweiz zur Planung und Umsetzung von Flussaufweitungen wird aus heutiger Sicht nicht als notwendig erachtet.
Die Interpellation berührt neben diesen konkreten Fragestellungen übergeordnete Aspekte raumplanerischer Natur und gesellschaftspolitischer Wertungsprozesse, weshalb die Regierung in diesem Bericht auch auf solche Aspekte eingeht. Verbesserungen der biologischen Vielfalt, des ökologischen Wertes und der Erholungsfunktion unserer Landschaft bewegen sich im Spannungsfeld der Themen Ökologie, Hochwasserschutz, Erhalt landwirtschaftlich nutzbaren Bodens, energetischer Nutzung der Wasserkraft und Raumplanung.
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Bei Gewässeraufweitungen besteht insbesondere ein Konflikt mit der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Da für Gewässerrevitalisierungen, aber auch für Rad- und Fusswege, im Allgemeinen eine Ausnahme vom Bodenerhaltungsgesetz gewährt wurde, ist auf politischer Ebene darüber zu diskutieren, ob das Bodenerhaltungsgesetz noch den tatsächlichen Gegebenheiten und dem heutigen politischen Willen entspricht oder anzupassen ist. Aus übergeordneter raumplanerischer, in die Zukunft gerichteter Betrachtungsweise gibt es nach Ansicht der Regierung gute Gründe dafür, Gewässeraufweitungen auch am Alpenrhein als Option zu bewahren. Gewisse Entscheidungen zur weiteren Entwicklung des Alpenrheins sind zudem wegen den in kommenden Jahren anstehenden Dammsanierungen zeitnah zu treffen.
Bei diesen Fragestellungen sind nicht immer Kompromisse möglich, welche sämtliche Anliegen berücksichtigen. Die Prioritäten in der Bodenwidmung müssen gesellschaftspolitisch diskutiert und entschieden werden. Die Regierung möchte den Hohen Landtag dazu einladen, sich anlässlich der vorliegenden Interpellationsbeantwortung zu diesen zukunftsweisenden Fragen zu äussern, um ein Stimmungsbild darüber zu erhalten, in welche Richtung die zukünftigen Arbeiten nach Ansicht des Landtages auszurichten sind.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Amt für Bevölkerungsschutz
Amt für Bau und Infrastruktur
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Vaduz, 12. Mai 2015
LNR 2015-613
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Interpellationsbeantwortung zu unterbreiten.
1.Anlass
Am 1. Oktober 2014 haben die unterzeichnenden Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19. Dezember 2012, LGBL. 2013 Nr. 9, eine Interpellation zu einem Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins eingereicht. Die Interpellanten begründeten die Interpellation wie folgt:
Der Alpenrhein ist heute im Wesentlichen ein gebändigter, unnatürlicher Kanal. Das Entwicklungskonzept Alpenrhein, gemeinsam von Graubünden, St. Gallen, Vorarlberg, Liechtenstein und Vertretern der Bundesstellen in Wien und Bern unterzeichnet, bildet die Grundlage für Massnahmen am Alpenrhein. Darin sind 19 Aufweitungen vorgesehen. Auf der schweizerisch-österreichischen Strecke sowie in Maienfeld und Bad Ragaz sind die Planungen dafür schon sehr konkret.
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Auf der liechtensteinisch-schweizerischen Strecke sind für die vorgesehenen Aufweitungen keine konkreten Planungsschritte erkennbar. Sie sind aber als Trittsteine zwischen den erwähnten Aufweitungen von grosser wasserwirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. Sie unterstützen die Verbesserung der Lebensräume von bedrohten Arten, wie zum Beispiel die Wanderfische Nase, vom Bodensee zur Fortpflanzung in den Alpenrhein aufsteigende Felchen und (rückwandernde) Seeforellen oder die auf den Kiesbänken des Alpenrheins vorkommenden Rote-Liste-Arten Kleiner Rohrkolben (Typha mimina) und Deutsche Tamariske (Myricania germanica). Zudem können trocken gefallene Giessen wieder bewässert werden und die teils nicht mehr zuverlässigen Schutz bietenden Dämme saniert werden. Und nicht zuletzt bieten Aufweitungen der Bevölkerung sehr bedeutende Erholungsgebiete.
Stichwörter
Alpen­rhein, öko­lo­gi­sche Zustand, Interpellationsbeantwortung
Gewäs­ser­aus­wei­tung des Alpen­rheins, Interpellationsbeantwortung
Inter­pel­la­ti­ons­be­ant­wor­tung betr. Staats­ver­trag für den öko­lo­gi­schen Zustand des Alpenrheins
Öko­lo­gi­scher Zustand des Alpen­rheins, Staats­ver­trag, Interpellationsbeanwortung
Staats­ver­trag für den öko­lo­gi­schen Zustand des Alpen­rheins, Interpellationsbeantwortung