Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2015 / 65
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Antrag des Liech­tens­tein-Instituts
4.Begrün­dung des Antrags der Regierung
II.Antrag der Regierung
III.Finanz­be­schluss
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  die Gewährung eines Staatsbeitrags  an das Liechtenstein-Institut  für die Jahre 2016 bis 2019   
 
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Das Liechtenstein-Institut leistet seit seiner Gründung im Jahr 1986 einen wichtigen Beitrag zur Erforschung Liechtenstein spezifischer Fragen in den Bereichen Politik, Geschichte, Recht und Volkswirtschaft.
Zur Erfüllung des erweiterten Forschungsauftrags und zur besseren Verbreitung der Ergebnisse beantragt das Liechtenstein-Institut eine Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags von gegenwärtig CHF 1 Mio. auf CHF 1.25 Mio. Damit verbunden wäre eine Erweiterung der Infrastruktur und des Forschungsteams sowie die Reduktion des jährlichen Defizits, um die Aufgaben auch in Zukunft in wirtschaftlich nachhaltiger Weise erfüllen zu können.
Das Liechtenstein-Institut setzt mit dem Antrag auf eine Erhöhung des Staats-beitrags um 25 % hohe Erwartungen an den Staat. Nach wie vor ist bei den Staatsausgaben aber Zurückhaltung geboten. Sowohl der Staat als auch die von ihm unterstützten Institutionen sind heute in besonderem Masse gefordert, die anstehenden Aufgaben mit gleichbleibenden oder sogar rückläufigen Mitteln zu bewerkstelligen.
Im Bewusstsein um die Bedeutung des Liechtenstein-Instituts und in Beachtung des Bedürfnisses nach Stabilität, Kontinuität und bestmöglicher Unabhängigkeit möchte die Regierung dem Liechtenstein-Institut jährlich wiederum CHF 1 Mio. zur Verfügung stellen.
Im aktuell gültigen Finanzbeschluss wird mit der Gewährung von jährlich maximal CHF 1 Mio. die Möglichkeit einer Kürzung impliziert. Für die Regierung ist angesichts des Leistungsausweises und des tadellosen Rufs des Liechtenstein-Instituts aber kein Grund erkennbar, diese implizite Kürzungsmöglichkeit beizubehalten. Daher wird vorgeschlagen, das Wort "maximal" als Zeichen des Vertrauens im vorliegenden Gesetzestext des Finanzbeschlusses nicht mehr zu verwenden und den jährlichen Staatsbeitrag in voller Höhe zuzusichern. Das Liechtenstein-Institut erhält damit Planungssicherheit, um langfristige Projekte durchzuführen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
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Vaduz, 30. Juni 2015
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2016 bis 2019 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Liechtenstein-Institut wurde am 15. August 1986 von der liechtensteinischen akademischen Gesellschaft (LAG) als gemeinnütziger Verein nach dem Personen- und Gesellschaftsrecht gegründet. Ziel war es, die auf Liechtenstein bezogene Forschung zu fördern und diese der Öffentlichkeit in Lehrveranstaltungen zugänglich zu machen. Das Institut sollte damit einen verantwortungsvollen Beitrag zur Beschäftigung mit Liechtenstein und zum liechtensteinischen Selbstverständnis leisten sowie das liechtensteinische Bildungswesen auf akademischer Stufe erweitern.
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Dem Liechtenstein-Institut kam bis ins Jahr 2005 der Status eines Forschungsinstituts zu.1 Eine solche Institution konnte im Rahmen des Voranschlags gefördert werden, insbesondere dann, wenn sie auf Liechtenstein bezogene Forschung betrieb und das liechtensteinische Bildungswesen auf Hochschulstufe erweiterte. Auf dieser Basis beschloss der Landtag im Dezember 1992 erstmals die Ausrichtung eines Staatsbeitrags an das Liechtenstein-Institut.
Seit dem Jahr 2005 verfügt das Liechtenstein-Institut im Bereich des liechtensteinischen Hochschulwesens über den Status einer hochschulähnlichen Einrichtung.2 An solche Einrichtungen können auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung Staatsbeiträge entrichtet werden, sofern diese durch einen Finanzbeschluss gedeckt sind. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung setzt ein öffentliches Interesse an der von der Einrichtung zu erbringenden Leistung voraus.
Mit Finanzbeschlüssen von unterschiedlicher Dauer wurde das Liechtenstein-Institut seit 1993 jährlich mit einem Staatsbeitrag unterstützt - von anfänglich CHF 400'000 bis CHF 1 Mio. im laufenden Jahr. Daneben erbrachte das Liechtenstein-Institut für das Land immer wieder Auftragsarbeiten gegen Rechnungsstellung.



 
1Gesetz über die Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 17. September 1992; LGBl. 1992 Nr. 106.
 
2Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz, HSG); LGBl. 2005 Nr. 2.
 
Stichwörter
Liech­tens­tein-Ins­titut, Staatsbeitrag 2016-2019
Staats­bei­trag 2016-2019 an das Liech­tens­tein-Institut