Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Freigabe eines Kredits für die Ablösung der Fahrzeuge eines ehemaligen Postautohalters
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Vaduz, den 20. November 2001
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag betreffend Freigabe eines Kredits für die Ablösung der Fahrzeuge eines ehemaligen Postautohalters zu unterbreiten.
Gestützt auf das Gesetz vom 17. Dezember 1998 (LGBl. 1999 Nr. 38) wurde im Jahre 1999 die Liechtenstein Bus Anstalt (LBA) errichtet, deren Zweck es ist, im Rahmen der Gesetzgebung über den öffentlichen Verkehr die regelmässige Personenbeförderung gemäss Art. 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) sicherzustellen. Die LBA übernahm den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs offiziell auf 1. Januar 2000. Im Mittelpunkt des ersten Geschäftsjahres standen neben den Aufbauarbeiten und der Betriebsübernahme vor allem die Sicherstellung einer optimalen Versorgung im Rahmen der mit den Postautohaltern bestehenden Verträge, die Durchführung der Ausschreibung und die Vergabe der Aufträge zur Bedienung des Linienverkehrs. Aufgrund des angewandten Bewertungsverfahrens wurde der Auftrag für den öffentlichen Personennahverkehr ab 2001 der Schweizerischen Post erteilt, welche bereits in
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ihrer Offerteingabe für den Fall eines Zuschlag eine enge Zusammenarbeit mit den einheimischen Unternehmungen angekündigt hatte. In der Folge konnte zwischen dem neuen Subunternehmen und einem bisher schon im Lande tätigen Postautohalter eine Vereinbarung über die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs in Liechtenstein getroffen werden, welche die Versorgungs- und Betriebssicherheit gewährleistet.