Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 86
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Kon­trolle der Staatsverwaltung
3.Finanz­kon­trolle als unter­stüt­zendes Organ der GPK
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Stellung der Finanzkontrolle)
 
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Vaduz, 1. Oktober 2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Nach Art. 63 Abs. 1 der Verfassung steht dem Landtag das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung zu. Er übt das Recht durch die von ihm gewählte Geschäftsprüfungskommission aus. Mit B&A Nr. 19/1999 hat die Regierung dem Landtag in Beantwortung eines Postulates vom 1. März 1991 über die Rechtslage von Untersuchungskommissionen den Entwurf für die Schaffung eines Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags (Geschäftsverkehrsgesetz) zur Beratung unterbreitet, in dem auch die Bestimmungen des geltenden Gesetzes vom 23. Mai 1969 über die Kontrolle der Staatsverwaltung, LGBl. 1969 Nr. 32, integriert wurden. Aufgrund der Diskussionen in der ersten Lesung bestellte der Landtag eine Kommission zur Beratung der Gesetzesvorlage und zur Abklärung verschiedener offener Fragen. In der Sitzung vom 29. März 2001 wurde die Landtagskommission neu bestellt. Sie legt nun dem Landtag einen überarbeiteten Entwurf für die Schaffung eines Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung zur Beratung vor. Die vorliegende
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Regierungsvorlage zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes steht in ursächlichem Zusammenhang mit dem von der Landtagskommission zugeleiteten Entwurf für die Schaffung eines Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung, was die zeitgleiche Beratung der beiden Vorlagen im Landtag nahe legt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2003 / 107
Landtagssitzungen
12. März 2003
24. Oktober 2002
Stichwörter
FHG, Abänderung
Finanz­haus­halts­ge­setz, Abän­de­rung, Stel­lung der Finanzkontrolle
Finanz­kon­trolle, Stellung
Kon­trolle der Staats­ver­wal­tung, Finanzkontrolle