Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2002 / 88
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­prü­fung der Initiative
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Abänderung der Landesverfassung
 
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Am 2. August 2002 wurde durch Hans Adam II. Fürst von Liechtenstein und Alois Erbprinz von Liechtenstein bei der Regierung eine Volksinitiative zur Partialrevision der Landesverfassung angemeldet. Die Regierung nimmt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die gemäss Art. 70b Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) vorgeschriebene Vorprüfung der Initiative zuhanden des Landtags vor. Die Regierung ist gemäss Art. 69 Abs. 6 und Art. 70 Abs. 4 VRG zur Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen einer Initiative zuständig. Die Vorprüfung einer Initiative durch den Landtag umfasst gemäss Art. 70b Abs. 2 VRG die Prüfung auf Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen. Im vorliegenden Fall ist die Initiative lediglich auf die Konformität mit bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen, da eine Verfassungsinitiative inhaltlich nicht mit geltendem Verfassungsrecht übereinstimmen kann, weil sie dessen Abänderung und Ergänzung bezweckt. Die Regierung kommt nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass die Verfassungsinitiative die im Volksrechtegesetz geregelten materiellen und formellen Voraussetzungen erfüllt und zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
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Vaduz, 1. Oktober 2002
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der von Hans Adam II. Fürst von Liechtenstein gemeinsam mit Alois Erbprinz von Liechtenstein angemeldeten Volksinitiative zur Abänderung der Landesverfassung zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Datum vom 2. August 2002 meldete Hans Adam II. Fürst von Liechtenstein gemeinsam mit Alois Erbprinz von Liechtenstein eine Volksinitiative zur Partialrevision der Landesverfassung im Sinne der Art. 70 und 85 des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG), LGBl. 1973 Nr. 50, in der geltenden Fassung, an.
Es handelt sich dabei um eine Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs gemäss Art. 82 VRG. Der Wortlaut des Begehrens ist diesem Bericht und Antrag als Beilage angefügt.
Stichwörter
Ini­tia­tive Ver­fas­sungs­än­de­rung, Vorprüfung
Ver­fas­sung, Vor­prü­fung der Volksi­ni­tia­tive des Fürsten
Volksi­ni­tia­tive Ver­fas­sungs­än­de­rung, Vorprüfung
Vor­prü­fung Verfassungsiniative