Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 96
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.All­ge­meines
3.Beant­wor­tung der Fragen
4.Bei­spiel: Ange­spro­chener Gerichtsfall
II.Antrag der Regierung
 
Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  den Sozialmissbrauch
 
Die seitens der Interpellanten gestellten Fragen drehen sich um die von staatlichen Stellen ausgerichteten Sozialleistungen, die Kontrolle der Ausrichtung, das Missbrauchspotential sowie die Zusammenarbeit dieser ausrichtenden Stellen. In der Interpellationsbeantwortung wird aufgezeigt, welche Sozialleistungen ausgerichtet werden. Es wird dargetan, wie die Kontrolle der Ansprüche wie auch der Ausrichtungen vorgenommen wird, wo gegebenenfalls Missbrauchspotential vorhanden ist und wie diesem mit den bereits rechtlich verankerten Instrumentarien begegnet wird. Ausserdem wird aufgezeigt, dass eine starke Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Stellen vorherrscht.
Betroffene Ressorts
Ressort Soziales (Federführung)
Ressort Gesundheit
Ressort Wirtschaft
Ressort Finanzen
Ressort Inneres
Ressort Bildung
Ressort Familie und Chancengleichheit
Betroffene Amtsstellen und Institutionen
Amt für Soziale Dienste
Amt für Gesundheit
Amt für Volkswirtschaft
AHV-IV-FAK Anstalten
Schulamt
Amt für Wohnungswesen
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Vaduz, 20. September 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Interpellationsbeantwortung zu unterbreiten.
1.Anlass
Interpellation betreffend den Sozialmissbrauch der Abgeordneten Christian Batliner, Manfred Batliner, Albert Frick, Doris Frommelt, Rainer Gopp, Johannes Kaiser, Elmar Kindle, Peter Lampert, Wendelin Lampert und Renate Wohlwend vom 30. Mai 2011:
Wir sind uns in Liechtenstein weitgehend einig darin, dass wir in den kommenden Jahren den Gürtel enger schnallen und unser Ausgabengebaren in Zukunft ändern müssen. Zu einer wesentlichen Aufgabe der Sparbemühungen gehört zu untersuchen, wo Gelder unberechtigt und nicht gesetzeskonform konsumiert werden. Wenn solche Leistungen vom Leistungsempfänger wissentlich ungerechtfertigt bezogen werden, spricht man von Sozialmissbrauch.
Die FBP will in Erfahrung bringen, wo solche Missbräuche stattfinden oder stattfinden könnten, wo solche bekannt sind oder vermutet werden, wie diesen Miss-
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bräuchen begegnet werden kann und wo allenfalls Hürden zu beseitigen sind, um diese Missbräuche aufzudecken.
Wir versprechen uns von diesen Massnahmen eine deutliche Kostenersparnis für den Staat, da es nicht angehen kann, dass die Steuer- und Abgabenzahler Leistungen bezahlen, die ungerechtfertigt bezogen werden. Diese Untersuchung der Geldflüsse zu sozialen Zwecken muss aber immer im Respekt vor denjenigen Menschen erfolgen, die Leistungen berechtigt beziehen.
Stichwörter
Inter­pel­la­ti­ons­be­ant­wor­tung, Sozialmissbrauch
Sozial­miss­brauch, Interpellationsbeantwortung