Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 79
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 
 
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Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag ersucht die Regierung den Hohen Landtag, der Ratifikation der Änderung vom 8. Dezember 2012 des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 (Klimakonvention) zuzustimmen. Mit der Änderung des Kyoto Protokolls wurde von der Staatengemeinschaft eine zweite Verpflichtungsperiode für die Zeit von 2013 bis 2020 beschlossen. Gemäss dieser Änderung verpflichtet sich Liechtenstein, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.
Daneben umfasst die Änderung die Aufnahme neuer Treibhausgase sowie vollzugstechnische Anpassungen für die zweite Periode des Kyoto Protokolls. Die Änderungen wurden im Rahmen der 18. Weltklimakonferenz 2012 in Doha von den Vertragsstaaten des Kyoto Protokolls verabschiedet.
Die Änderungen des Kyoto Protokolls treten in Kraft, sobald mindestens 144 Vertragsstaaten des Protokolls die Änderungen ratifiziert haben und die entsprechenden Urkunden beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen hinterlegt wurden.
Die Zustimmung zur Änderung des Kyoto Protokolls erfordert keine Anpassung nationaler Gesetze, da Liechtenstein die entsprechenden Bestimmungen bereits 2012 im Emissionshandelsgesetz umgesetzt hat. Dies betrifft insbesondere die Festlegung des Reduktionszieles für Treibhausgase bis zum Jahr 2020.
Liechtenstein ist schon heute aufgrund seiner topographischen Lage von den Folgen des Klimawandels betroffen, weshalb ein Engagement auch im internationalen Kontext im Eigeninteresse des Landes erfolgt. In diesem Zusammenhang kann festgehalten werden, dass Liechtenstein seine Emissionen in den vergangenen Jahren massgeblich reduzieren konnte und sich heute wieder auf dem Emissionsniveau von 1990 befindet.
Mit Blick auf das Reduktionsziel des Jahres 2020 wird der Fokus auf inländischen Massnahmen liegen, um eine entsprechende Wertschöpfung im Land zu gewährleisten. Diese Vorgabe wurde im Emissionshandelsgesetz 2012 entsprechend festgelegt. Dieser Vorrang von Inlandsmassnahmen veranlasste die Regierung
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zudem, auf eine Erhöhung der Kyoto Ziele über die bereits kommunizierten 20 Prozent hinaus zu verzichten. Eine solche Erhöhung der Treibhausgasreduktionsziele wäre einhergegangen mit einem entsprechend höheren Erwerb von Emissionsgutschriften und hätte folglich der Vorgabe des Emissionshandelsgesetzes entgegengestanden.
Zuständige Ministerien
Ministerium Äusseres, Bildung und Kultur
Ministerium für Umwelt und Infrastruktur sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Umwelt
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Vaduz, 19. August 2014
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Ratifizierung der Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen an den Landtag zu unterbreiten.
1.1Stand der Wissenschaft zum Klimawandel und zu den Emissionsentwicklungen
Im September 2013 veröffentlichte die Arbeitsgruppe I des Zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaveränderung (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) ihren 5. Sachstandsbericht. Das IPCC fasst in Fünfjahresabständen den wissenschaftlichen Kenntnisstand über den Klimawandel zusammen. Gemäss dem Bericht 2013 sind Atmosphäre und Ozeane wärmer geworden, Schnee und Eis sind zurückgegangen, der Meeresspiegel und die Konzentration an Kohlendioxid in der Atmosphäre sind angestiegen. Der Grad an Veränderungen, wie sie
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seit den 1950er Jahren zu beobachten sind, ist davor seit Jahrzehnten bis Jahrtausenden nicht in diesem Ausmass aufgetreten.
Als Hauptursache der Klimaerwärmung wird die Freisetzung von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid, angesehen. Dessen Konzentration ist in der Atmosphäre heute so hoch, wie noch nie zuvor in den vergangenen 800 000 Jahren. Treibhausgase wie CO2 halten die Wärmestrahlung auf der Erde zurück und greifen dadurch in das Klimasystem ein (so genannter Treibhauseffekt). Nach Aussage des jüngsten IPCC Berichtes gilt es mittlerweile als extrem wahrscheinlich (> 95 %), dass der menschliche Einfluss, das heisst die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen, der Hauptgrund für die seit 1950 beobachtete globale Erwärmung ist. Treibhausgasemissionen entstehen hauptsächlich durch die Gewinnung und Nutzung fossiler Energieträger wie etwa Kohle, Erdöl und Erdgas sowie durch den Verkehr, die Industrie, die Haushalte und die Abfallwirtschaft. Daneben stellt auch der Bereich der Land- und Forstwirtschaft eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen dar, insbesondere durch Rodung oder die Haltung grosser Tierbestände.
Vor diesem Hintergrund ist es zwar erfreulich, dass die Treibhausgasemissionen der Industrieländer von 1990 bis 2010 insgesamt um 8,9 Prozent abgenommen haben. Allerdings sind die globalen Emissionen zwischen 2000 und 2010 insgesamt deutlich angestiegen.
Dieser Anstieg der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre wirkt sich negativ aus. Die Auswirkungen zeigen sich entweder langfristig, wie z. B. im Abschmelzen der Gletscher oder im Anstieg des Meeresspiegels, oder unmittelbar in Form von Extremereignissen, z. B. Dürren, anhaltenden und äusserst starken Regenfällen sowie Stürmen. Aufgrund seiner topo- wie auch geographischen Lage ist in Liechtenstein in Zukunft mit einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit von Extremereignissen wie Schlagregen, Überschwemmungen, Hangrutschungen
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oder langen Trockenperioden zu rechnen.1 Es liegt daher im ureigenen Interesse des Landes, aktiv seinen anteilsmässigen Beitrag zur Bekämpfung des anthropogenen Klimawandels zu leisten.



 
1Siehe auch Kapitel 6 in Liechtensteins 6. UN Klimabericht von Januar 2014.
 
Stichwörter
CO2-Emis­sionen, Abän­de­rung Kyoto-Pro­to­koll (Fest­le­gung des Redu­ki­tons­zieles bis 2020)
CO2-Reduk­tion, Abän­de­rung Kyoto Protokoll
Kli­ma­än­de­rungen, Kyoto Pro­to­koll (Abänderung)
Kli­ma­schutz, Abän­de­rung Kyoto Protokoll
Kyoto-Pro­to­koll, Abänderung
Treib­h­aus­gase, Reduk­ti­ons­ziel bis 2020 (Abän­de­rung Kyoto Protokoll)
Umwelt, Kyoto-Pro­to­koll (Abänderung)
Umwelt­schutz, Abän­de­rung Kyoto Protokoll